Hallo,ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 2 Jahren in dem steht „Das Arbeitsverhältnis kann nach den gesetzlichen Fristen gekündigt werden“.Ich möchte den Arbeitsvertrag nun nach einem Jahr kündigen,da ich eine neue Arbeit gefunden habe.Ist dies dann eine ordentliche Küngigung?Im Normalfall sind befristete Arbeitsverträge ja nicht ordentlich kündbar.
Hallo,
ist doch in dem Fall egal, ob das eine ordentliche Kündigung ist oder eben nicht, wenn Du sowieso etwas anderes fest hast, mache das Kündigungsschreiben fertig und gut ist. Halte Dich an die Fristen, die stehen im Arbeitsvertrag drin. Meistens sind das 4 Wochen.
Gruß
Schnucki
im Normalfall
sind befristete Arbeitsverträge ja nicht ordentlich kündbar.
Ich bin der Meinung, dass das BGB auch in diesen Fall gilt. Also müsstest du eine Kündigungszeit von 1 Monat haben. Aber schau nochmal ins BGB.
guten tag
das steht im vertrag
bitte dort sehen unter § kuendigung von seiten arbeitnehmer
gruss viel erfolg
Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Befristete Arbeitsverträge sind natürlich kündbar. Die Kündigungsfrist hängt von Ihrer Position in der Firma ab. 4 Wochen, bei leitenden Mitarbeitern bis zu 6 Monate. Da Sie keine weiteren Angaben gemacht haben, ist Ihre Frage so nicht zu beantworten. Bitte im Arbeitsvertrag nachlesen. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Sabrina,
ja, Du hast einen Arbeitsvertrag, in dem eine ordentliche Kündigungsfrist vereinbart ist. Du hast Glück, Du kannst dieses Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen, es ist eine ordentliche Kündigung. Eine „Außerordentliche“ Kündigung wäre z. B. eine fristlose Kündigung.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Über eine Bewertung würde ich mich freuen
Gruß, Hoelti
N.B.: Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 27-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
sorry kann da nix zu raten
Eine ordentliche Kündigung heißt nur, dass die Fristen eingehalten werden.
Da gibt es eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats