Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

Hallo miteinander,

folgender hypothetischer Fall:
Ein AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12. in einer Zweigstelle eines mittelgroßen Unternehmens. Nach einigen Monaten kommen AG und AN überein, das es für den AN in diesem Betrieb keine Weiterbeschäftigung geben wird.
Für diesen AN ist es eine höchst unbefriedigende und frustrierende Situation. Er überlegt, zu seinem Chef zu gehen und ihn in einem 4 Augengespräch darum „zu bitten“ ihm zu kündigen, so hätte der AN auch keine Sperre vom ALG.
Das Problem wäre, dass der Chef seinen Chef informieren würde, da Kündigungen usw. von der Zentrale aus gemacht werden.
Die Frage ist:Könnte dem AN daraus ein Strick gedreht werden??Wobei der AN danach leugnen würde, um eine Kündigung erbeten zu haben.

Hallo

Er überlegt, zu seinem Chef zu gehen
und ihn in einem 4 Augengespräch darum „zu bitten“ ihm zu
kündigen, so hätte der AN auch keine Sperre vom ALG.
(…)Wobei der AN danach leugnen würde, um eine Kündigung
erbeten zu haben.

Was der fiktive AN da plant, ist lupenreiner Sozialbetrug. Dazu wird es hier und hoffentlich auch sonst nirgends eine Anleitung geben. Der AN soll seinen Vertrag erfüllen oder auf das ALG verzichten.

Gruß,
LeoLo