Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne seit ca 1,6 Jahre in der aktuellen Wohnung. Der Vermieter hat damals den Mietvertrag auf 1 Jahr befristet mit dem Zusatz dass er sich stillschweigend um 1 Jahr verlängert wenn keine Partei kündigt. Er hat mir diese Woche auf Nachfragen gesagt, dass ich quasi nur 1x im Jahr kündigen kann, nämlich 3 Monate vor Ablauf der Befristung. Stimmt das, ist das rechtens oder komme ich auch früher raus, natürlich mit der sonstigen 3-Monatsregelung?
Danke für die Antwort im Voraus.
Gruß Daniela