B hat als Vermieter einen Mietvertrag mit A abgeschlossen. Der Mietvertrag wird ohne Angabe von Gründen auf 4 Jahre abgeschlossen.
Nach einem Jahr möchte A eine neue Arbeitsstelle in einer weit entfernten Stadt annehmen und den Mietvertrag kündigen.
Kann A das, und wenn ja, wie und mit welcher Kündigungsfrist?
Darüber hinaus hat A für eine um 100€ verringerte Miete Hausmeisteraufgaben übernommen. Nun verlangt B von A, dass A die dazu nötige Ausrüstung-Heckenschere, große Leiter, usw.- auf eigene Kosten kauft oder im eigenen Bekanntenkreis organisiert.
Darf B dies mit Recht verlangen?
Nämlich darauf, ob ein gegenseitiger Ausschluss des Kündigungsrechtes vereinbart wurde, oder ob ein Zeitmietvertrag auf 4 Jahre abgeschlossen wurde.
Variante a: Keine Chance, der Vertrag ist einzuhalten.
Variante b: Ohne Begründung warum der Vertrag nach 4 Jahren nicht fortgeführt werden kann, ist die Befristung ungültig und es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Achtung: Für alles und jedes gibt es Ausnahmen und Fallstricke. Deswegen kann diese Antwort pauschale Aussagen enthalten, die auf einen konkreten Fall evtl. nicht zutreffen könnten.
Den VM zu kontaktieren und ein sachliches Gespräch zu führen, hilft übrigens vielen Mietern auch weiter.