Kündigung befristeter Mietvertrag

Hallo,

ein befristeter Mietvertrag läuft Ende 2012 aus, der Vertrag
beinhaltet, dass der Vermieter dann selbst einzieht, er enthält keine
Sonderkündigungsrechte etc.

Der Mieter möchte die Wohnung im Herbst 2011 verlassen, da er drei kleine Kinder hat, eines davon ist gerade erst geboren, es gibt schlicht nicht genug Zimmer für die Kinder, ein „Kinderzimmer“ ist derart schlecht isoliert, dass kein Kind darin schlafen kann.

Es können auch nicht alle 3 Kinder in einem Zimmer schlafen lassen, da
dies zu klein ist.

Es ist unmöglich einen Nachmieter von Herbst 2011 bis Dezember 2012 zu finden,da der Zeitraum zu kurz ist.

Es gibt jedoch Gerichtsurteile, die drei-Jahres-Knebel-Verträge aushebeln können (vgl. z.B: LG Oldenburg 13 S 1450/94 WM 95, 394: Ein Vermieter ist verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Zeitmietvertrag zu entlassen, wenn sich Nachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird. Voraussetzung hierfür ist, dass ein geeigneter Nachmieter gefunden wird). Andere Gründe können auch Heirat bzw. Umzug wegen Berufswechsel bzw. Arbeitsortwechsel sein.

Die Frage ist, kann der Mieter trotzdem kündigen, obwohl er keinen Nachmieter finden wird?

Zunächst muss geprüft werden, ob die Befristung überhaupt wirksam vereinbart worden ist. Falls ja, könnte der Mieter eventuell vorzeitig kündigen, wenn ihm nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein weiteres Verbleiben in der Wohnung nicht mehr zugemutet werden kann. Familienzuwachs kann ein solcher Grund sein. Allerdings greift dieser Grund natürlich nicht mehr ein, wenn die Mieter z. B. bei Unterzeichnung des Mietvertrages schon 2 Kinder hatten und die Frau bereits schwanger war. Auch der Grund, dass ein Kind in einem Zimmer nicht schlafen kann, scheidet als vorzeitiger Kündigungsgrund aus.

Haben Sie schon den Vermieter gefragt, ob er mit einer vorzeitlichen Kuendigung des mietvertrags einverstanden ist.Man muesste doch zu einem Einverstaendnis kommen,wenn man die Lage sieht.
Allerdings sollten Mietvertraege nicht vom Gesetz bestimmt werden. 3 Jahre fuer Vermieter und Mieter sind eine lange Zeit. Ein Jahr reicht und man sollte es verlaengern koennen,ohne aber Rechte zu bekommen. Warum mischt sich der Staat in private Angelegenheiten.