Hallo,
ein befristeter Mietvertrag läuft Ende 2012 aus, der Vertrag
beinhaltet, dass der Vermieter dann selbst einzieht, er enthält keine
Sonderkündigungsrechte etc.
Der Mieter möchte die Wohnung im Herbst 2011 verlassen, da er drei kleine Kinder hat, eines davon ist gerade erst geboren, es gibt schlicht nicht genug Zimmer für die Kinder, ein „Kinderzimmer“ ist derart schlecht isoliert, dass kein Kind darin schlafen kann.
Es können auch nicht alle 3 Kinder in einem Zimmer schlafen lassen, da
dies zu klein ist.
Es ist unmöglich einen Nachmieter von Herbst 2011 bis Dezember 2012 zu finden,da der Zeitraum zu kurz ist.
Es gibt jedoch Gerichtsurteile, die drei-Jahres-Knebel-Verträge aushebeln können (vgl. z.B: LG Oldenburg 13 S 1450/94 WM 95, 394: Ein Vermieter ist verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Zeitmietvertrag zu entlassen, wenn sich Nachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird. Voraussetzung hierfür ist, dass ein geeigneter Nachmieter gefunden wird). Andere Gründe können auch Heirat bzw. Umzug wegen Berufswechsel bzw. Arbeitsortwechsel sein.
Die Frage ist, kann der Mieter trotzdem kündigen, obwohl er keinen Nachmieter finden wird?