Hallo,
folgende fiktive Situation.
Ein befristeter Mietvertrag wurde vom 01.04.2010 bis 31.03.2012 abgeschlossen. Die Gründe für die befristete Vermietung wurden, wie im § 575 BGB gefordert, nicht im Vertrag mitgeteilt.
Stattdessen heißt es weiter;
Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Unter einem späteren Punkt wird noch auf das Kündigungsrecht des Vermieters auf Eigenbedarf nach § 573 ff hingewiesen.
Ist durch das Weglassen des Grundes für die Befristung, ein unbefristetes Mietverhältnis mit den normalen Kündigungsfristen geworden?
PS: Der Mieter möchte kündigen.
Vielen Dank für Eure Hilfe