Kündigung befristeter Mietvertrag

Hallo,

folgende fiktive Situation.
Ein befristeter Mietvertrag wurde vom 01.04.2010 bis 31.03.2012 abgeschlossen. Die Gründe für die befristete Vermietung wurden, wie im § 575 BGB gefordert, nicht im Vertrag mitgeteilt.
Stattdessen heißt es weiter;
Das Recht zur Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Unter einem späteren Punkt wird noch auf das Kündigungsrecht des Vermieters auf Eigenbedarf nach § 573 ff hingewiesen.

Ist durch das Weglassen des Grundes für die Befristung, ein unbefristetes Mietverhältnis mit den normalen Kündigungsfristen geworden?
PS: Der Mieter möchte kündigen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Genau so ist es: wenn für die Befristung kein Grund angegeben wurde, ist sie nichtig und damit handelt es sich um einen ganz normalen Mietvertrag, bei dem die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Anders sähe es aus, wenn der Vertrag einen Kündigungsverzicht für den genannten Zeitraum enthielte.
florestino