kündigung befristeter vertrag - 2 fäll2

hallo zusammen,

fiktiver fall:
angestellter A hatte einen befristeten vertrag (projekt) bis 14.3.08 gehabt. das projekt wurde noch einmal ab 15.3.08 begonnen, ein neuer vertrag befristet bis 31.1.09 liegt A jetzt vor, ist jedoch noch nicht unterschrieben.

A hat jetzt die chance auf eine unbefristete arbeitsstelle, die sofort zu besetzen wäre.

im vertrag steht: kündigungsfrist 6 wochen zum monatsende, wie gesagt: ist noch nicht unterschrieben.

muss sich A jetzt an diese 6 wochen-frist halten oder ist er ab dem 15.3.08 theoretisch in einen unbefristeten vertrag eingestiegen. ist das nciht so, wenn kein vertrag vorliegt und man nach dem abgelaufenen befristeten vertrag am nächsten tag weiter arbeitet?

der neue arbeitgeber würde A sofort oder so schnell wie möglich haben wollten. besteht ausser einem klärenden gespräch eine rechtliche grundlage früher als 6 wochen zum monatsende gehen zu können?


weiterer fiktiver fall:

angestellter B ist befristet beschäftigt bis 31.12.08, eine vertragsverlängerung ist ausgeschlossen.

nun bietet sich eine andere beschäftigung an, die befristet ist bis zum 31.1.09 mit der option auf ein weiteres jahr verlängerung.

kann B die jetzt ausgeübte stelle kündigen um eine andere befristete stelle anzunehmen, bei der nur 4 wochen längere beschäftigung wirklich sicher sind.

meines erachtens hat es nur leistungsrechtliche konsequenzen, wenn man einen befristeten vertrag annehmen würde, der kürzer ist als der den man jetzt hat - was eigentlich unvernünftig wäre…

danke!
paragraphenmaus

Hi!

fiktiver fall:

Klar, was sonst? *g*

muss sich A jetzt an diese 6 wochen-frist halten

Ja

oder ist er
ab dem 15.3.08 theoretisch in einen unbefristeten vertrag
eingestiegen.

Auch das trifft zu

ist das nciht so, wenn kein vertrag vorliegt und
man nach dem abgelaufenen befristeten vertrag am nächsten tag
weiter arbeitet?

Ja, so in etwa!
Hier - Absatz 5
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

der neue arbeitgeber würde A sofort oder so schnell wie
möglich haben wollten. besteht ausser einem klärenden gespräch
eine rechtliche grundlage früher als 6 wochen zum monatsende
gehen zu können?

Nicht wirklich

kann B die jetzt ausgeübte stelle kündigen um eine andere
befristete stelle anzunehmen, bei der nur 4 wochen längere
beschäftigung wirklich sicher sind.

Wenn vertraglich die Möglichkeit der Kündigung geschaffen ist (Link oben - Absatz 3), dann kann B unter Einhaltung der Kündigungsfrsit natürlich kündigen

meines erachtens hat es nur leistungsrechtliche konsequenzen,
wenn man einen befristeten vertrag annehmen würde, der kürzer
ist als der den man jetzt hat - was eigentlich unvernünftig
wäre…

Ich stehe jetzt ein wenig auf dem Schlauch und weiß nicht wirklich, worauf Du damit hinaus willst.

LG
Guido

Fall A:
befindet sich A nicht in einem „schwebenden zustand“? Der Vertrag ist eigentlich nicht verlängert worden, sondern es ist ein neues Projekt, also ein neuer Vertrag. Dieser lag bei Arbeitsaufnahme nicht vor, gelten dann die Inhalte des alten Vertrages oder die gesetzliche Kündigungsfrist bis zur Unterzeichnung des neuen Vertrages?

Fall B:
Würde B einen kürzer befristeten Vertrag eingehen könnte beim Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperre erhoben werden, aber ansonsten dürfte das keine Konsequenzen haben, oder?

Hi!

befindet sich A nicht in einem „schwebenden zustand“?

Nein

Der
Vertrag ist eigentlich nicht verlängert worden, sondern es ist
ein neues Projekt, also ein neuer Vertrag.

Genau - und dieser ist unbefristet, da er vor Aufnahme hätte schriftlich geschlossen werden müssen.

Dieser lag bei
Arbeitsaufnahme nicht vor, gelten dann die Inhalte des alten
Vertrages oder die gesetzliche Kündigungsfrist bis zur
Unterzeichnung des neuen Vertrages?

Da würde ich einfach mal die Bedingungen des letzten AV annehmen wollen. Da der neue AV (der übrigens bis auf die Befristung dann Gültigkeit hätte) noch nicht unterschrieben ist, wäre es schwierig, etwas anderes als Grundlage zu nehmen.

Fall B:
Würde B einen kürzer befristeten Vertrag eingehen könnte beim
Bezug von Arbeitslosengeld eine Sperre erhoben werden, aber
ansonsten dürfte das keine Konsequenzen haben, oder?

Achso - darum gings *g*
Ich würde bei EINEM Monat allerdings auch hier im Konjunktiv bleiben. Ich glaube nicht, dass da AUTOMATISCH ein Nachteil entstehen würde.

LG
Guido

also du meinst dass der jetzt unbefristete vertrag aufgrund des voran gegangenen vertrages gilt, somit auch die darin unterzeichnete kündigungsfrist von 6 wochen zum monatsende?

also du meinst dass der jetzt unbefristete vertrag aufgrund
des voran gegangenen vertrages gilt,

So eine Mischung aus:

  1. Hat weiterhin im Unternehmen nach Ende der Befristung gearbeitet
    und
  2. Völlig unabhängig von 1. - keine Befristung ohne Schriftform!

somit auch die darin
unterzeichnete kündigungsfrist von 6 wochen zum monatsende?

Das müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden. Vielleicht würde das auch die gesetzliche Frist nehmen, wenn es ein völlig anderes Projekt ist, aber das halte ich für _unwahrscheinlich_ (vor Gericht und auf hoher See…)

LG
guido