Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zum befristeten Arbeitsvertrag.
Für den AN kann im Arbeitsvertrag ja aufgenommen, dass die gesetzlichen Kündigungen gelten.
Gilt dies auch für den AG? Oder ist es hier dann so, dass dies nicht schlechter als im Gesetz sein darf (und deswegen nicht kürzer als Vertragsende)?
Kann das im TV anders geregelt sein?
Danke schonmal!
MfG
Hallo zusammen,
Hallo,
habe mal eine Frage zum befristeten Arbeitsvertrag.
Für den AN kann im Arbeitsvertrag ja aufgenommen, dass die
gesetzlichen Kündigungen gelten.
Stimmt
Gilt dies auch für den AG?
Grundsätzlich ja
Oder ist es hier dann so, dass dies
nicht schlechter als im Gesetz sein darf (und deswegen nicht
kürzer als Vertragsende)?
Nein. Das Gesetz verbietet auch in § 15 TzBfG keine AG-Kündigungen, sondern macht nur bestimmte formale Vorschriften
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Kann das im TV anders geregelt sein?
Bei der Kündigung nicht zu Lasten des AN wg. § 22 TzBfG
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__22.html
Danke schonmal!
Bitte
MfG
&Tschüß