Hallo,
gesetzt der Fall Person A hat einen zeitlich befristeten Vertrag bis 14.3.08, in diesem ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende geregelt.
Nun hat diese Person ein interessantes Vorstellungsgespräch gehabt und würde gerne früher aus dem vertrag aussteigen, ich habe irgendwo gehört, dass man dies bei zeitlich befristeten Verträgen kann. Stimmt das oder ist man an die vertraglich geregelte Frist gebunden?
Danke!
Paragraphenmaus!
Hallo,
Hallo auch!
gesetzt der Fall Person A hat einen zeitlich befristeten
Vertrag bis 14.3.08, in diesem ist eine Kündigungsfrist von 6
Wochen zum Monatsende geregelt.
Für beide Seiten?
Nun hat diese Person ein interessantes Vorstellungsgespräch
gehabt und würde gerne früher aus dem vertrag aussteigen, ich
habe irgendwo gehört, dass man dies bei zeitlich befristeten
Verträgen kann. Stimmt das oder ist man an die vertraglich
geregelte Frist gebunden?
Sollte die Kündigungsfrist für beide Seiten gelten, kann Person A fristgerecht kündigen. Oft wird bei Zeitverträgen aber eine vorherige Kündigung des AN vertraglich ausgeschlossen. Dann ist man auch verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen! Ansonsten hilft nur ein klärendes Gespräch mit dem Chef.
Danke!
Bitte
Paragraphenmaus!
Andreas
ja, die kündigungsfrist gilt für beide.
ja, die kündigungsfrist gilt für beide.
Dann kann auch gekündigt werden. Soll der angestrebte neue Arbeitsbeginn z.B. am 1.11. sein, muss bis zu 15.09. gekündigt werden. Schriftlich, versteht sich!
LG
Andreas
Argh!!!
Hallo,
Sollte die Kündigungsfrist für beide Seiten gelten, kann
Person A fristgerecht kündigen. Oft wird bei Zeitverträgen
aber eine vorherige Kündigung des AN vertraglich
ausgeschlossen. Dann ist man auch verpflichtet, den Vertrag zu
erfüllen! Ansonsten hilft nur ein klärendes Gespräch mit dem
Chef.
BITTE!!!
Verzapfe doch nicht einen solchen Unfug in einem Rechtsbrett!
Man kann eine Kündigung vertraglich nur für den AN gar nicht wirksam ausschließen!
§622, Abs. 6 BGB
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Geschockte Grüße
Guido
Hi!
Wenn eine Kündigungsfrist vereinbart ist, muss man sich auch daran halten.
Oder man versucht, mit dem Chef einen Aufhebungsvertrag zu schließen - ist aber auch ein Vertrag, muss also von beiden Seiten abgenickt werden.
LG
Guido
NEIN
Hi!
Soll der angestrebte neue
Arbeitsbeginn z.B. am 1.11. sein, muss bis zu 15.09. gekündigt
werden. Schriftlich, versteht sich!
Das ist falsch! Die Kündigung muss spätestens am 1 9.09. zugestellt sein.
Gruß
Guido
die vereinbarten kündigungsfristen sind einzuhalten…von beiden seiten!
oder aber man versucht es mit dem sog. aufhebungsvertrag. dieser muss aber auch von beiden seiten unterschrieben werden.
gruss
Moin Guido!
Ich halte mich eigentlich nicht für einen Anwalt! Mag also sein, dass ich nicht immer Recht habe. Allerdings habe ich schon mal so einen Vertrag gesehen, wo das so Sinngemäß drinstand! Warscheinlich ist dieser Vertrag dann eben nicht in Ordnung! Hab das allerdings für Richtig gehalten!
Gruß Andreas (der diesen Vertrag nochmal rauskramt und nachliest!)
Stimmt, hab mich verzählt!
Schönes WE
Andreas
Ah, ja
die vereinbarten kündigungsfristen sind einzuhalten…von
beiden seiten!
oder aber man versucht es mit dem sog. aufhebungsvertrag.
dieser muss aber auch von beiden seiten unterschrieben werden.
Hi!
Angesehen davon, dass Deine Antwort teilweise falsch ist - was hast Du geschrieben, was nicht schon als Antwort hier stand (den falschen Teil mit den rechtlich unnötigen Unterschriften mal nicht gerechnet)?
LG
Guido
vielen dank!
oh, das ist gut das nochmal nachzulesen, ich dachte auch, dass es der 15. sei und ich demnach spätestens jetzt am freitag, 14.9. kündigen müßte…
nachher habe ich nochmal ein vorstellungsgespräch und die werden definitiv nach meiner kündigungsfrist fragen - aber eigentlich sollten die unternehmen das ja auch wissen wie die fristen sind!?
snonsten werde ich mit chefin reden und ggf. aufhebungsvertrag machen um früher raus zu kommen falls notwendig.
danke nochmal!
paragraphenmaus