Kündigung bei 5 Jahresvertrag

Hallo,
angenommen der Mann einer Mieterin verstirb. Die Mieterin und ihr Mann lebten in einer 3-Zimmer-Wohnung und haben vor 2 Jahren einen Mietvertrag für 5 Jahre abgeschlossen.
Nun bezahlt das Amt für diese Mieterin die Miete. Natürlich nicht eine so große und teure Wohnung, wie die in der Sie jetzt lebt. Die Mieterin möchte nun schnellstmöglich ein kleines Apartment ziehen.
Nun die Frage. Ist sie an den 5-Jahres-Vertrag gebunden oder gilt hier die ganz normale 3-monatige Kündigungsfrist, oder ist es möglich noch früher aus dem Vertrag zu kommen?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Danke im voraus.
Gruß
Laura D.

Am besten man schildert dem VM die Situation und kündigt die Wohnung, mit einer Frist von 3 Monaten. Mit der Begündung, daß das Sozialamt die Miete für eine so große Wohnung nicht zahlt
Zudem, Der VM kann nicht verlangen, daß das Amt die zu große Wohnung zahlt.

Der VM wird wohl die Kündigung hinnehmen müssen.

Jakob

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Hallo Laura,

deien Frage erlaubt im Moment keine Antwort, die möglicherwiese richtig ist. Du mailst davon, dass vor zwei Jahren ein Mietvertrag auf fünf Jahre abgeschlossen wurde.

Ob Du überhaupt einen Zeitmietevertrag hast oder einen Mietvertrag, der eine Kündigung vor Ablauf von fünf Jahrewn ausschleisst, ist unklar.

Hat der VM im Vertrag nur die Befristung angekreuzt, dann ist der Vertrag unbefristet, wenn er nicht hingewiesen hat, weshalb befristet wird.

Zu klären ist, ob handschriftlich ein Passus aufgenommen wurde, dass das Mietverhältnis vor Ablauf von fünf Jahren nicht gekündigt werden kann.

Bevor ich einen Rat geben kann, muss ich zuerst mal wissen, was vereinbart ist.

Gruss Günter

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