Kündigung bei Aufstockung Vom Amt wegen fehlender

Wie kann ich kündigen Ohne eine Sperre vom Amt zu bekommen? Eine Tagesmutter kann ich mir von meinem TZ Job nicht leisten. wie kann ich kündigen ohne eine Sperre Vom Amt Zu bekommen, Bekomme Aufstockung Zu meinem Gehalt.
Ich kann einfach nichtmehr. Familie istnicht vorhanden, Bisher hat das die Oma väterlicherseits Übernommen. und ich arbeite im 2 Schichtdienst im Einzelhandel.

Wen die Oma die Betreuung nicht mehr übernehmen kann,laß dir das schriftlich von ihr bestätigen. Ohne Betreuung kann man nicht arbeiten. Also darf nicht sanktioniert werden.

Auch eine ärztliche Bescheinigung,daß du aus gesundheitlichen Gründen kündigen solltest, wäre eine Möglichkeit, sanktionslos kündigen zu können.

Übers Jugendamt könnte man Zuschuß für eine Tagesmutter erhalten, schon versucht?

Hallo,

bei fehlender Kinderbetreuung wird von einer Sperrzeit abgesehen.

Da ich die genau Situation nicht kenne, rate ich zu meinem Anruf im Service-Center des Arbeitsamts. Einfach um einen Rückruf zur Leistungsberatung bitten. Dieser erfolgt dann spätestens innerhalb von 2 Tagen.

Hallo,
ALG-I ist nicht mein Spezialgebiet. Lass dich doch beim Amt beraten. Aber selbst wenn du eine Sperrfrist bekommst, solltest du Widerspruch erheben mit der Begründung, dass du aus gesundheitlichen Gründen den Job aufgeben musstest. Ärztliche Bescheinigung wäre vorteilhaft. Außerdem erhälst du ohnehin die Differenz vom ALG-II, allerdings ohne den bisherigen Freibetrag vom Arbeitseinkommen.
liebe Grüße

Hallo,

wenn Sie einfach so kündigen, könnte das wirklich zu einer Leistungskürzung bzw. Sperre führen.
Ich rate Ihnen, einen Termin mit der zuständigen Integrationsfachkraft zu vereinbaren und die bestehenden Probleme mit ihr vorab zu besprechen. Evtl. kann Ihnen vom Jobcenter geholfen werden oder man hat dort Verständnis für Ihre Situation und stimmt der Kündigung zu.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Hallo

leider gibst du sehr wenige Infos zu deiner Ausgangssituation (wie alt ist das Kind, geht es in den Kindergarten / schon in die Schule, gibt es keine städt.Betreuungsmöglichkeiten, bist du alleinerziehend … usw.usw. ). Da stochert man leider mehr oder weniger im Dunklen :wink:

Schau’ mal hier rein, „Kinderbetreuung - Kind unter 3 Jahre“ bzw. „Kind 3 Jahre und älter“: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

Und wegen der Betreuungskosten wäre ggf. das Jugendamt zuständig.

LG

Indem der Arbeitgeber Sie kündigt zum Beispiel.