Liebe/-r Experte/-in,
auf der Suche nach einem Aushilfsjob als Verkäuferin bewerbe ich mich bei mehreren Arbeitgebern (Konsum, Butlers, Depot,…). Wenn ich eine Zusage bekomme, und den Job beginne und 14 Tage später eine Zusage von einem Arbeitgeber, wo ich einen höheren Verdienst pro Stunde habe und wechseln möchte, muß ich kündigen.
Soweit ich weiß, gibt es eine Mindestkündigungsfrist von 14 Tagen, die AN wie AG einhalten müssen.
Wann muß ich die Kündigung einreichen, wenn ich sofort nach Ablauf der 14-tägigen Kündigungsfrist, die Arbeit beenden will? Oder kann ich die Kündigung erst nach den 14 Tagen einreichen? Und kann ich dann fristlos zum nächsten Tag kündigen oder erst zum 15. bzw. Ende des laufenden Monats?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung oder werden Kündigungsfristen individuell im Arbeitsvertrag vereinbart?
Ob Probezeit vorliegt, spielt da wohl auch eine Rolle!? Gibt es auch da eine gesetzliche Regelung, daß z.B. die ersten drei Monate immer als Probezeit gelten oder wird auch diese Zeit individuell per Arbeitsvertrag vereinbart?
Ich danke vielmals im voraus für eine Antwort.
Viele Grüße
Kivi2