Kündigung bei befristetem Vertrag

Folgender Fall

Eine Arbeitnehmerin (nenne wir sie mal Susanne) hat einen Arbeitsvertrag für
ca. 2 Jahre bekommen. Susanne vertritt einen Mitarbeiter der in den Personalrat
gewählt wurde. Nun ist absehbar, dass sich der Vertrag nicht verlängern wird da
der Mitarbeiter sich nicht wiederwählen lassen will.

Kann Susanne auch schon vor Ablauf der 2 Jahre kündigen und eine andere
Arbeitsstelle annehmen ? Wie lang wäre die Kündigungsfrist (es gilt der TVÖD)?
Was könnte ihr passieren, wenn sie trotzdem geht obwohl der Arbeitgeber nicht
damit einverstanden ist ?

Was meint ihr ?
Antje

Hallo,

Wie lang wäre die Kündigungsfrist (es gilt der TVÖD)?

Einfach mal hier http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_884594/Internet/Co… schauen.

MfG

Hallo Antje,

§ 30 TvÖD sieht automatisch eine Kündigungsmöglichkeit in der Befristung (für beide Seiten) vor. Die Kündigungsfrist beträgt nach 6 Monaten 4 Wochen, nach 1 Jahr 6 Wochen zum Monatsende.

Wenn sie die Kündigungsfrist einhält, kann ihr gar nichts „passieren“, außer dass der AG sauer ist.
Grüße
EK

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