Hallo,
in meinem befristeten Arbeitsverhältnis steht, dass während der Probezeit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit einem Tag Kündigungsfrist kündigen können.
Danach kann der Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.
Für den Arbeitnehmer steht nichts genaues im Arbeitsvertrag.
Heißt das, dass ich immernoch mit einem Tag Kündigungsfrist kündigen kann?
FAQ:1129
Hallo
in meinem befristeten Arbeitsverhältnis steht,
Und im Vorschalttext steht:
Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.
Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.
Gruß,
LeoLo