Kündigung bei Beitragsverringerrung

Hallo,

eine Versicherung senkt die Beiträge um rund 10%. Anbei waren die neuen AGB. Nun stellt sich heraus, das zwar nicht weniger versichert ist, aber der bürokratische Weg zum Einreichen eines Versicherungsfalles (keinen Vertreter mehr, keine Büros, nur noch schriftlich über Zentrale) incl. eventuell teuren Gutachten im Extremfall echt vor Meldung eines berechtigten Falles abschreckt. Ich wollte nun kündigen (weil ich die AGB nicht mehr anerkenne), aber das wurde abgeschmettert. Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht wie z.B. bei einer Beitragserhöhung? Was kann ich tun? Ich will wechseln, mir ist ein teurer Vertreter lieber als eine Direktversicherung in diesem Fall.

Gruß
André

Hallo André,
Du sprichst von einer PKV?
Oder welche Art von versicherung ist es, die Dir Probleme bereitet?
Bei den privaten ist eine Vertragsänderung nur mit Deinem Einverständnis möglich.
willigst Du nicht ein, dann gibt es keine Abänderung.
Ei: „wenn Sie bis in 6 Wochen nicht widersprechen, gilt diese Änderung als angenommen!“ ist rechtlich nicht möglich.
Sollte es eine Krankenversicherung sein, dann hast Du mit dem Vertreter wenig zu tun. Er sollte erst mal dich gut vor Abschluss beraten und später Dir helfen, wenn es um Fragen geht. Rechnungen reichst Du nie über den Vertreter ein. Die sendest Du immer an die Zentrale direkt.
erkläre mal genau, um welche Art von Versicherung es sich handelt.
Kannst auch direkt an mich mailen.
Übrigens: einen „teuren“ Versicherungsvertreter gibt es nicht. Es gibt höchstens eine teure Gesellschaft.

Grüße
Raimund

Hallo André,
hat sich den die Vertragslaufzeit (Ablauf der Versicherung) verändert?? Eine Kündigungsmöglichkeit ist nach deinen Infos nicht gegeben, da die Betreuung durch einen Vertreter vor Ort nicht Bestandteil des Vertrages sein wird. Kündigungsmöglichkeiten hast du:
1- Zum Ablauf
2- Bei Beitragserhöhungen
3- Nach einem Schaden

Gruß
Martin