Meine Frage lautet:
Besteht ein Sonderkündungsrecht bei der Telekom bezüglich eines Umzuges? In den ganzen Foren findet man nein, aber die meisten nehmen ja Telekom wieder als Telefon-/Internetlieferant. Wie sieht es aber aus, wenn man einen anderen Anbieter über einen anderen Teilnehmer in der neuen Wohnung schon besitzt, und man selbst aber den Telekomanschluß gar nicht mehr braucht in der neuen Wohnung? Aber auch den alten Anschluß durch den Umzug in eine neue Wohnung auch nicht mehr gebrauchen kann?
Meine Antwort lautet:
… dass auch trotz des schlechten Deutsch Verträge zu halten sind und „Anschluss wird nicht mehr gebraucht“ kein Sonderkündigungsrecht bedingt.
Auch ohne Gruß
Besteht ein Sonderkündungsrecht bei der Telekom bezüglich eines Umzuges?
Das braucht man nicht, denn die Kündigungsfrist beträgt nur wenige Tage (Ausnahme: vereinbarte Mindestlaufzeit).
Im Sinne einer Rechtssprechung gibt es meines Wissens nach kein Sonderkündigungsrecht. AGBs sind ja kein Gesetz…
Die Telekom entlässt ihre Kunden fristlos und ohne Einhaltung einer evtl. vereinbarten Vertragslaufzeit wenn sie in einen Haushalt mit einem bestehenden TELEKOM-Vertrag umziehen, der mindestens gleichwertig ist. Das heißt, wenn jemand ein Call & Surf Paket hat, und in der zukünftigen Wohnung ein einfacher Telefonanschluss besteht, wird das schon nicht mehr akzeptiert. Bestehende Verträge mit anderen Anbietern interessieren die Telekom herzlich wenig.