Kündigung bei Diebstahl

Guten Morgen,

wie sieht die Gemeinde diesen Vorfall:

Mitarbeiter bezahlt 4 Sack eines Materials. Bei der Abholung packt dieser/diese Mitarbeiterin zusätzlich 12 Sack Material ein, ohne zu bezahlen.
Arbeitgeber wartet 24 Stunden, ob die Verfehlung auffällt, und Mitarbeiter bezahlt. Dies erfolgt nicht, Arbeitgeber spricht Kündigung aus (fristlos). Mitarbeiter/in Unterschreibt Aufhebungsvertrag.

3 Wochen Später kommt Klage, weil Mitarbeiter/in sagt nun, ach die Ware ist ja eigentlich für einen anderen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter wird befragt, fällt aus allen Wolken und erklärt schriftlich nichts mit der Ware zu tun zu haben. Wie sieht die Gemeinde den termin beim Arbeitsgericht.

3 Wochen Später kommt Klage, weil Mitarbeiter/in sagt nun, ach
die Ware ist ja eigentlich für einen anderen Mitarbeiter.
Dieser Mitarbeiter wird befragt, fällt aus allen Wolken und
erklärt schriftlich nichts mit der Ware zu tun zu haben. Wie
sieht die Gemeinde den termin beim Arbeitsgericht.

Hallo,

Schutzbehauptung der ehemaligen Mitarbeiterin.
Ohne Beweise hat sie keine Chance.

grüße
dragonkidd

Hallöchen,

Arbeitgeber spricht
Kündigung aus (fristlos). Mitarbeiter/in Unterschreibt
Aufhebungsvertrag.

3 Wochen Später kommt Klage

welche Klage? Mit dem Aufhebungsvertrag ist die Sache gegessen, egal wie unschuldig der Dieb gewesen sein mag.

Gruß
Nils