Hallo liebe Experten.
Hier mal ein fiktiver Fall:
Der Mieter einer Wohnung soll nach einem Eigentümerwechsel aus der Mietwohnung ausziehen weil der neue Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat.
Hätte der Verkäufer in dem Kaufvertrag vermerken müssen, dass der bestehende Mietvertrag bestehen bleiben muss oder hat sowas keine rechtsgültigkeit?
Muss der Käufer den Mieter übernehmen wenn es so im Kaufvertrag vermerkt wird?
Vielen Dank für zahlreiche Antworten.
Auf die Vereinbarungen in einem Kaufvertrag hat ein Mieter keinen Einfluß. Umgekehrt bricht dafür ein Kaufvertrag nicht bestehende Mietverträge. Auch ohne einen Eigentümerwechsel wie auch nach einem Eigentümerwechsel steht dem jeweiligen Eigentümer das Recht auf eine Kündigung wg. Eigenbedarf zu.
kauf bricht miete nicht, egal was im KV geschrieben steht. pech für den verkäufer, wenn er sich im Kv verpflichtete die wohnung mietfrei zu schulden, pech frü den käufer, wenn er sich mit eigenbedarfsstreitigkeiten plagen muss.
Hallo, ein Eigentümer hat immer das Recht, aufgrund Eigenbedarf, zu kündigen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine Wohnung oder erwerben ein Haus, und Sie oder Angehörige müssten anderswo zur Miete wohnen, weil Mieter leider in Ihrer Wohnung wohnen. Anders sieht es aus, wenn ein Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit vereinbart worden ist. Der neue Eigentümer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag. In diesem Fall kann der Mieter also wie vereinbart, für die bestimmte Zeit des beiderseitigen Kündigungsverzicht, wohnen bleiben. Zeitverträge gibt es seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr. Also kann so etwas (Mieter darf nach Kauf nicht aufgrund Eigenbedarf gekündigt werden)auch in Kaufverträgen für Häuser oder Wohnungen, nicht vereinbart werden. Eigenbedarf anzumelden ist nun mal gültiges Recht nach BGB.
Viele Grüße
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe…
Hi
es gilt die Regel „Kauf bricht nicht Miete“ also obwohl das Objekt verkauft wurde muß ein Mieter nicht mit Kündigung rechnen weil der neue eigentümer alle Rechtsverhältnisse mit übernimmt. Also bleibt einzig alleine nur noch das Thema Eigenbedarf und der ist ja auch geregelt.
Gruß Peter