Ich habe vom 17.9.2012 bis 17.3.2013 bei einer Personalagentur gearbeitet. Wenn man länger als 6 Monate angestellt war, bekommt man 12 Urlaubtage. Da ich nur 10 Urlaubstage genommen habe, wurde vereinbart, dass Resturlaub ausbezahlt wird. In meiner letzten Abrechnung wurde jedoch kein Resturlaub ausbezahlt.
Stellungnahme der Personalagentur:
Da Sie nicht volle 6 Monate im Unternehmen beschäftigt waren, werden nicht 2 Tage pro Monat angerechnet, sondern 1,67 - > 6*1,67 = 10,02 Tage Urlaub; gemäß Bundesurlaubsgesetz (siehe Arbeitsvertrag).
Ich habe erneut dargestellt, dass ich vom 17.9.2012 bis 17.3.2013 angestellt war, also 6 Monate und 1 Tag.
Erneute Stellungnahme der Personalagentur:
Die Kündigung ist zum 15.03.13 erfolgt (Sa/So. kein Werktag) und damit sind es eben keine vollen 6 Monate. Selbst wenn es bis zum 17.03.13 gegriffen hätte, wäre es genau 6 Monate und damit immer noch kein Anspruch auf die vollen zwei Urlaubstage pro Monat.
Das verstehe ich nicht…