Guten Tag,
laut einem meiner Meinung nach schwammig formulierten Passus eines Mietvertrags:
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzluichen Kündigungsfrist, die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden. Beide Parteien verzichten gegenseitig auf die Inanspruchnahme des Rechtes zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages bus zum 30.09.2009. Die Möglichkeiten der außerordentlichen Kündigung, z.B. aus wichtigem Grund, bleiben hiervon unberührt. Die Kündugung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Abseundung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
ergibt sich für mich die Frage, ob man jetzt eine Kündigung schreiben kann und diese zum 30.09. wirksam wird, oder erst zum 30.10. wirksam wird, oder aber, dass man erst ab dem 30.09. kündigen kann. Das Problem wurde auch hier schon vielfach diskutiert und ich bin mir trotz allem in diesem Fall unsicher, da hier nicht ausdrücklich davon die Rede ist, dass man das Mietverhältnis nicht vorher beenden darf unter Einhaltung der 3 monatigen Frist und gleichzeitig des Datums 30.09.
Wenn man außerordentliche Gründe aus Sicht eines Mieters angeben sollte, welche sind dann hierfür zulässig?