Hallo!
Angenommen, ein Paar (nicht verheiratet) mit zwei Kinder bewohnt gemeinsam eine Wohnung. Die Frau war 4 Jahre alleine in der Wohnung, dann kamen der Mann und die Kinder. Der Mann wurde mit seinem Einzug in den Mietvertrag mit aufgenommen.
5 Jahre später möchte sich das Paar trennen. Die Frau möchte, daß der Mann aus der Wohnung auszieht und die Kinder bei ihr bleiben.
Meine Fragen:
Muß der Mann ausziehen?
Kann dies evt. durch eine richterliche Verfügung herbeigeführt werden (obwohl nicht verheiratet)? Kann Klage eingereicht werden („Familienrichter“)?
Kann der Vermieter zunächst dem Paar kündigen und dann das Mietverhältnis mit der Frau neu begründen? Ginge diese Kündigung „so ohne weiteres“, also ohne triftigen Grund (Zahlungsverzug, etc.). Könnte sich der Mann gegen eine solche Kündigung zur Wehr setzen?
Welche Möglichkeiten gibt es?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gustav
Hallo!
Angenommen, ein Paar (nicht verheiratet) mit zwei Kinder
bewohnt gemeinsam eine Wohnung. Die Frau war 4 Jahre alleine
in der Wohnung, dann kamen der Mann und die Kinder. Der Mann
wurde mit seinem Einzug in den Mietvertrag mit aufgenommen.
5 Jahre später möchte sich das Paar trennen. Die Frau möchte,
daß der Mann aus der Wohnung auszieht und die Kinder bei ihr
bleiben.
Meine Fragen:
Muß der Mann ausziehen?
Kann dies evt. durch eine richterliche Verfügung herbeigeführt
werden (obwohl nicht verheiratet)? Kann Klage eingereicht
werden („Familienrichter“)?
Kann der Vermieter zunächst dem Paar kündigen und dann das
Mietverhältnis mit der Frau neu begründen? Ginge diese
Kündigung „so ohne weiteres“, also ohne triftigen Grund
(Zahlungsverzug, etc.). Könnte sich der Mann gegen eine solche
Kündigung zur Wehr setzen?
Welche Möglichkeiten gibt es?
Hallo Gustav,
vorab. Die Art der Beziehung zwichen den beiden Partnern ist nicht von Bedeutung. Beide haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Beide sind gegenüber dem VM für alle Folgen aus dem Mietverhältnis haftbar.
Mit Ausnahme der Tätlichkeit in einer Beziehung und dem Verweis aus der Wohnung durch die Polizei oder ein Gericht mischt sich der Staat nicht ein die diese Vertragsbeziehung mit dem Vermieter.
Entweder müssen beide gemeinsam kündigen und ausziehen. Oder die Beiden müssen untereinander klären, wer die Wohnung behalten will, wer ausziehen soll und wenn sie sich entschieden haben, muss der VM um Zustimmung ersucht werden.
Gruss Günter