Kündigung bei ges. KK

Hi,
meine BKK passt die Beiträge an. Dazu gibts wohl irgendein Gesetz, welches dies vorschreibt (unterschiedliche Beitragssätze in Ost und West müssen bis 01.01.2001 angeglichen werden). Dadurch steigt mein Beitrag von 11,4 auf 12,6% - was mir naturgemäß nicht passt. Auf meinen Einwand, das ich wegen Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht habe, wurde dies verneint mit dem Hinweis „das diese Anpassung durch den Gesetzgeber so gewollt sei“ und deshalb kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Nun würde ich ja sagen, gut getrickst - aber die KK, in die ich wechseln will, sagt ähnliches *staun*. Nun würde ich gern wissen, wo ich diese Regelung finden kann. Weiss das wer???

Danke und beste Grüße,
Micha

Hi, hast n außerordentliches Kü Recht zum Ende des 2. Monats nach einreichung der Kü. nicht abwimmeln lassen.

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Hi, im SBG V mal durchstöbern.unter Versich.plf.freiheit, Kündigung.

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Danke (o.T.)

hallo, Michael,

die Kasse irrt!
Sie hat Recht, wenn es sich um eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze handelt. Sie hätte Recht, wenn er Prozentsatz vom Gesetzgeber neu festgelegt würde… das ist aber hier nicht der Fall!
Die Bkk erhöht den Prozentsatz von sich aus = ausserordentlicher Kündigungsgrund.
Such Dir hier die passende Kasse ´raus:
http://www.kv-spezialist.de/onlineberechnung.htm
Grüße
Raimund

WOW! Ein Grund mehr zum Wechsel!!!
Hi!

Ist ja geil, wie die Dich abzocken wollen…

WECHSEL die Kasse! Wenn sie im Januar erhöhen, hast Du bis Ende Februar Zeit, zu wechseln!

Ich würde aber vielleicht nicht unbedingt in die Kasse wechseln, die Dir diesen Müll bestätigt hat - zeugt nicht gerade von Kompetenz!

Gruß
Guido

Hallo Raimund,

ich habe noch nicht ins Gesetz geschaut, aber bist Du Dir da ganz sicher? Weißt Du, wo das steht?

Es handelt sich ja hierbei um eine Zusammenfassung der beiden Rechtskreise. Und teilweise haben die Krankenkassen auch einen unterschiedlichen Beitragssatz Ost und West. Eine Erhöhung des Beitrags durch die Krankenkasse findet hier ja nicht statt, sondern gezwungenermaßen durch die Zusammenfassung der Rechtskreise.

Gruß,
Henning

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Das ganze ist Bestandteil des Einigungsvertrages von ich glaube 1990.
Und insofern hat Radagast schon recht, dass es sich hierbei eher um die Zusammenführung zweier verschiedener Rechtskreise handelt.

Und dieses Gesetz besagt eben, dass die Arbeitnehmer im Osten so lange eine Schonfrist bekommen, wie der erwartete Aufschwung dauert. Und damals hat man diesen Zeitraum mit 10 Jahren festgesetzt…

Er wird nicht geändert, warum auch… immerhin ist es ja auch schon etwas besser geworden :wink:

Aber das Gehalt eben nur bei einigen…

Insofern… süßer die Kassen nie klingeln…
Verspätetes Weihnachtsgeschenk quasi.

Ich denke, da wirst du keine Chance haben… nur noch vorzeitiger Austritt, wenn du kannst.

So long…

Marco

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Hallo,
na wer produziert hier den Müll ??
Wenn auch die evtl. Neukasse den Sachverhalt bestätigt, obwohl
die doch dankbar für jedes Mitglied sind, dann nennst Du das
Müll ??
Du musst Dich ja verdammt gut in der Sozialgesetzgebung
auskennen - kannst Du Deine „Mülltheorie“ auch irgendwie
begründen ??
Wenn Du allerdings spontan (nach Gefühl) geschrieben
hast ja dann wars halt Müll

Günter

Hi Marco,

ganz so alt ist das Problem noch nicht, das Gesetz zur Rechsangleichung hat SPD/Grün 1999 erst auf den Weg gebracht.
Ist ja auch einusehen, das so was irgendwamm gemacht werden muss, aber dann müssten IMHO eben auch die allgemein gültigen Kündigungsklauseln gelten.

Gruß,
micha

das ist der Punkt!
Hallo Henning,

das ist eben das Problem. Im Gesetz von 1999 steht zwar, das die Angleichung der rechtskreise zu niedrigeren Beitragssätzen im Osten führt - aber es
steht eben nichts dazu im gesetz, was bei Beitragserhöhung passiert. Wenn ich mich nun eben auf §175 des Sozialgesetzbuch V berufe
(Änderungsgesetz vom 20.12.98 mit Wortlaut: „Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, ist die
Kündigung der Mitgliedschaft abweichend von den
Sätzen 1 und 2 mit einer Frist von einem Monat zum
Ende des auf den Tag des Inkrafttretens der Beitragserhöhung
folgenden Kalendermonats möglich.“)
was kann die Krankenkasse tun?

Gruß,
Micha

Seit 32 Jahren?
…bist Du Mitarbeiter bei einer Krankenkasse?

Hallo!

Wenn auch die evtl. Neukasse den Sachverhalt bestätigt, obwohl
die doch dankbar für jedes Mitglied sind, dann nennst Du das
Müll ??

Ja, tue ich, da es nicht das erste mal wäre, dass ich einem SV-Fachangestellten ein wenig auf die Sprünge helfen müsste!

Du musst Dich ja verdammt gut in der Sozialgesetzgebung
auskennen - kannst Du Deine „Mülltheorie“ auch irgendwie
begründen ??

Ich beziehe mich auf den berühmten § 175 SGB V! Da de facto die Kasse (und sei es nur im Zuge der Anpassung an den Westen) ihre Beiträge erhöht, kann man m. E. wechseln!

Ich kann Dir leider Gottes kein Urteil darüber nennen, weiß nocht nicht einmal, ob es eins gibt. Aber da ich in der Praxis gerade in den letzen Monaten extrem häufig mit diesen Fällen zu tun hatte, kann ich Dir zumindest sagen, dass es Usus ist so zu verfahren! Mir ist zumindest kein Fall bekannt, in dem sich eine Kasse quer gestellt hat (ok, das hier ist der erste).

na wer produziert hier den Müll ??
Wenn auch die evtl. Neukasse den Sachverhalt bestätigt, obwohl
die doch dankbar für jedes Mitglied sind, dann nennst Du das
Müll ??

Ich möchte mich nicht darüber auslassen, wie eine evtl. sehr kleine Kasse (ich weiß ja nicht, welche gemeint war), die unter Umständen sehr günstig ist, auf eine Flut von Neueintritten reagiert. Ist es für Dich denkbar, dass ein Sachbearbeiter einfach keinen Bock auf noch mehr Arbeit hat und deshalb jeden fadenscheinigen Grund, den er genannt bekommt, als Anlass sieht, einen Neueintritt zu vermeiden? Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, aber mir fällt da eine kleine BKK in NRW ein, die fast ein halbes Jahr so verfahren ist!

Du musst Dich ja verdammt gut in der Sozialgesetzgebung
auskennen - kannst Du Deine „Mülltheorie“ auch irgendwie
begründen ??

Es ist mein Job, mich halbwegs gut auszukennen - unter anderem dafür bekomme ich eine Menge Geld von meinem Arbeitgeber!
Begründen kann ich diese „Theorie“ nur mit Erfahrungswerten - wie gesagt, Urteile kenne ich keine!

Wenn Du allerdings spontan (nach Gefühl) geschrieben
hast ja dann wars halt Müll

Auf dieses Niveau begebe ich mich nicht

Guido

Ich beziehe mich auf den berühmten § 175 SGB V! Da de facto
die Kasse (und sei es nur im Zuge der Anpassung an den Westen)
ihre Beiträge erhöht, kann man m. E. wechseln!

Die Krankenkasse erhöht ihren Beitrag nicht. Der Beitragssatz der Westkasse ist ja gleichgeblieben, es hat lediglich eine „Fusion“ stattgefunden. Und bei einer Fusion (z.B. bei Betriebskrankenkassen) besteht das Sonderkündigungsrecht nicht. Mich würde wirklich mal ein entsprechendes Urteil oder ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände interessieren.

Gruß,
Henning

hallo, Radagast,
ich werde mich noch einmal schlau machen. Doch so wie ich infprmiert wurde, kann man wegen der Erhöhung der BBG nicht kündigen. Doch eine Erhöhung der %-Sätze ist ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Grüße
Raimund

Nein… dieses Gesetz wurde im Einigungsvertrag festgehalten. Rot grün hat es lediglich nochmal ausführlich genannt…

Es ist also, IMHO :wink: alter Wein in neuen Schläuchen.

Aber ich sehe mal nach, ob ich noch was finde.

Marco

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Hi,

Die Krankenkasse erhöht ihren Beitrag nicht.

doch, im Osten.

Der Beitragssatz
der Westkasse ist ja gleichgeblieben, es hat lediglich eine
„Fusion“ stattgefunden.

nein, der sinkt.
Eine Fusion kann es ja aber eigentlich nur geben, wenn vorher 2 Kassen da gewesen wären - waren aber nur 2 verschiedene %-Sätze.

Gruß,
Micha

Hi Marco,

Nein… dieses Gesetz wurde im Einigungsvertrag festgehalten.
Rot grün hat es lediglich nochmal ausführlich genannt…

wenn Du es sagst… so lange hab ich mich mit der Materie noch nicht beschäftigt.

Aber ich sehe mal nach, ob ich noch was finde.

Böse wär ich nicht drüber, aber erstmal Danke und schönes Wochenende!
Micha