Kündigung bei Gewerbe

Hallo,
der Vermieter hat dem Mieter schriftlich Fristlos gekündigt, der immer zu spät zahlt und nun mit 2 Mieten im Rückstand ist.
Dieser hat nun über einen Anwalt einen Widerspruch geschrieben und die fälligen Mieten bezahlt.
Da der Vermieter keine Möglichkeit einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Mieter sieht, hat der Vermieter die Kündigung bestehn lassen.
Was muss der Vermieter machen, wenn der Mieter zum genannten Zeitpunkt nicht auszieht?
Es ist ein Gewerbe.
Vielen Dank im voraus

Räumungsklage. Im gewerblichen Mietrecht kann der Mieter - anders als im Wohnraummietrecht - die fristlose Kündigung nicht durch Zahlung „heilen“.