Hallo,
ich würde gerne mal folgenden Fall klären:
Klaus besitzt ein Haus das zur gewerblichen Nutzung vermietet ist.
Der Mieter schuldet seit 12/07 die Miete.
Klaus möchte jetzt den Mieter ‚überzeugen‘ die Rückstände zu bezahlen.
Er droht mit Kündigung. Kann Klaus wegen nicht gezahlter Pacht, vor dem eigentlichen Termin (12/08) kündigen ??
Wenn ja, wie ??
Danke
Wenn ja, wie ??
Unabhängig, ob Pacht oder Miete, macht man das normalerweise schriftlich.
Gruß!
Horst
Die Frage geht ja eher in die Richtung ob eine ‚fristlose‘ Kündigung möglich ist, und ob es hier Unterschiede zwischen gewerblicher / privater Nutzung gibt.
Danke
Andreas
Hallo Andreas,
in dem Fall - Rückstand der Miete wohl jetzt insgesamt drei Monatsmieten - gibt es keinen Unterschied und die Voraussetzung für eine Kündigung ist erfüllt.
Hab hier ein BGH-Urteil gefunden, aus dem das noch einmal klar hervorgeht:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kuendigung-m…
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
danke für die Info.
War mir nicht bekannt, daß man schon nach 2 Monaten Rückstand kündigen kann.
Dann macht ja eine Unterscheidung nach gewerbl. oder privat keinen Sinn. Hätte dann eh erwartet, daß die Frist im gewerblichen Bereich kürzer ist.
Info hat Klarheit verschafft.
Andreas