Eine 5-köpfige Familie mit 3 Kindern und wohnt in einem 3-Familienhaus, welches verkauft werden soll.
Bei den Kaufinteressenten sind wohl welche dabei die gerne in die Wohnung dieser Familie einziehen möchten.
Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf überhaupt möglich?
(Der neue Besitzer tritt ja in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietvertrages ein, in diesem Wissen ist seine Bedarfsvorschau wohl nicht ausreichend)
Wie lange kann es sich hinziehen, bzw. wie lange kann es die betroffene Familie hinauszögern?
Der derzeitige Mieter hat mit Zustimmung der bisherigen Besitzer sehr viel auf eigene Kosten renoviert und auch zB. den kpl. Garten neu angelegt und gestaltet, steht dafür eine finanzielle Entschädigung zu?
Freue mich auf eure Antworten bzw. Erfahrungen und sag schon mal DANKE!!!
Wenn der Eigentümer eine begründete Eigenbedarfskündigung ausspricht, muss der Mieter ausziehen.
„Der Eigentümer“ Es muss der im Grundbuch eingetragene Eigentümer sein. Nicht der Käufer, sondern derjenige, der wirklich im GB steht. Das wird vermutlich irgendwann der Käufer sein. Irgendwann.
„begründete“ Eine oder mehrere der im Gesetz vorgesehenen Personen müssen in die Wohnung einziehen wollen. Die Wahl wareum es gerade diese Wohnung ist, muss auch nachvollziebar sein.
„ausziehen“ Im Zweifel nach einer Räumung. Vorher dann noch diverse Urteile in den Instanzen mit Gerichtskosten, Anwalt etc. Dies ist sehr teuer. Wenn der Mieter über die entsprechenden Finanzen verfügt, muss er die Kosten übernehmen.
Sinnvoll, auch für den Mieter, ist die Suche nach einer neuen Wohnung, kurzfristig streitfrei ausziehen und dafür vom VM einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Als VM ist die Suche einer Ersatzwohnung, die Hilfe (ggf. auch finanziell) beim Umzug und ein kleines Handgeld für die Mühen, meistens der schnellere, nervenschonendere und uU auch kostengünstigere Weg sein Eigentum „frei“ zu bekommen.
Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Leistungen des VM hat der M nicht.
vnA