Kündigung bei höherer Gewalt

Hallo,
folgende Fragestellung bei folgendem vielleicht eintreffenden Beispiel:

Tausende Personen treten eine Pauschalreise an und befinden sich am Urlaubsziel. Es tritt ein Naturereignis ein, dass die Rückreise mit dem Flugzeug unmöglich macht (z.B. erneute Aschewolke in der Luft). Es liegt offensichtlich höhere Gewalt vor. Sowohl der Reiserveranstalter (RV) als auch der Reisende dürfen kündigen.

  1. Wie hat die Kündigung des RV auszusehen (mündlich, schriftlich, etc), damit der RV die Mehrkosten des Flupreises (oder allg. Transport zurück zum Heimatort) gegenüber dem Reisenden geltend machen kann?
  2. Muss der Reisende von der Kündigung in irgendeiner Weise in Kenntnis gesetzt werden (wann und wie) oder reicht schon das Ereignis an sich selbst für eine automatische Kündigung aus?

Hallo,

  1. Wie hat die Kündigung des RV auszusehen (mündlich,
    schriftlich, etc),

Das ist im Gesetz (§651j BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/651j.html ), nicht geregelt.

… oder reicht schon das
Ereignis an sich selbst für eine automatische Kündigung aus?

Der Reiseveranstalter könnte seine Pflichten ja trotz höherer Gewalt erfüllen. Alleine dadurch, daß er kündigen darf, muß er das nicht machen.

Cu Rene
IANAL