Kündigung bei Insolvenz

Trotz Insolenzanmeldung selber fristlos kündigen??

Hallo,
hier ist ein Problem, welches geklärt werden möchte:
Unser Chef hat Insovenz angemeldet, Insolvenznummer haben wir auch, die Insolvenz wurde auch eröffnet. Wir haben zweieinhalb Gehälter offen und jetzt will unser Chef das wir selber zum 29.02.2012 fristlos kündigen. Wir besitzen aber alle noch Urlaub und Überstunden. Urlaub möchte er nicht geben, da er bis zum letzten Tag die Produktion aufrecht erhalten möchte. Was ja teilweise nachvollziehbar ist. Aber die GmbH soll zum 29.02.2012 geschlossen werden. Muß uns hier nicht der Insolvenzverwalter kündigen? Wenn ja, was für eine Kündigungsfrist gilt dann hier? Und wer entscheidet ob die GmbH geschlossen wird? Dies darf doch jetzt nur noch der Insolvenzverwalter, oder?

Auf gar keinen Fall selbst kündigen.

Ihr müsst sofort zur Arbeitsagentur und Insolvenzgeld beantragen sonst geht ihr vollkommen leer aus und von der Arbeitsagentur gibt es dann auch erst mal nix.

Also sofort zur Arbeitsagentur und Insolvenzgeld beantragen

sofort zur Arge. Ganz wichtig!! Ich habe das mit meinem Chef auch gehabt und wir mussten sofort zur Arge, denn alles was über drei Monate ist, bekommt man nicht bezahlt. Er kann Ihnen das nicht verbieten, denn er zahlt nicht und die Arge auch nicht, wenn Sie die Fristen nicht einhalten. Ist verständlich das er das Geld noch mit nehmen will, aber Sie haben da nichts von. Wenn jetzt schon so viel Gehalt offen ist, wird er auch weiterhin nicht zahlen, dem ist doch egal was mit Ihnen geschieht und Urlaub wird er sicherlich nicht aus zahlen. Holen Sie sich Hilfe (am besten Morgen) bei der Arg, oder einem Anwalt für Arbeitsrecht!!! Ihr Geld ist sonst weg!!!
Gruss

Agnes

Hallo,
danke für die schnelle Anwort. Aber wieso nicht selber kündigen???
LG
utka87

In der Tat- wenn die Insolvenz eröffnet ist, hat der ehemalige Inhaber nichts mehr zu melden. Der Insolvenzverwslter trifft die Entscheidungen für die Gläubiger- und für die verbliebenen Angestellten. Ohne dessen Anweisung würde ich gar nichts machen.

Liebe Grüße und viel Glück bei der Jobsuche!

Hallo Utka87,

du hast völlig Recht. Ab dem Zeitpunkt wo ein Insolvenzverwalter benannt wurde hat dieser die Entscheidungsgewalt. Mit der Anmeldung einer Insolvenz ist die Schließlung aber noch lange nicht gegeben. Das Insolvenzverfahren ist dazu da die Firma nach Möglichkeit zu retten, so schnell steht normalerweise nicht fest, daß tatsächlich nur die Schließung in Betracht kommt. Eine derartige Entscheidung dauert meißt bis zu 2 Jahre. Daher ist eine eigene Kündigung völliger Quatsch. Die Überstunden sind futsch, daß muß euch klar sein. Jedoch der Urlaubsanspruch besteht weiterhin und nur weil der Chef möchte, daß bis zum Tag X durchgearbeitet werden soll kann er den Urlaub nicht verweigern. Eine Kündigung wird vom Insolvenzverwalter ausgesprochen. Hier gelten ganz strenge Regeln. Er kann auch nicht wahllos jedem Kündigen weil er Geld einsparen muß.
Den ausgefallenen Lohn wird auf Antrag vom Arbeitsamt übernommen (Insolvenzausfallgeld). Das sind um die 60%…aber da solltet ihr euch nochmal beim zuständigen Amt informieren.
Ich würde dazu raten, wenn es einen Betriebsrat gibt, dann so schnell wie möglich mit der zuständigen Gewerkschaft kurzschließen. Ansonsten alle Kollegen die es genauer wissen wollen geschlossen zu einem entsprechenden Anwalt gehen. Die Differenz zum Insolvenzausfallgeld gehört nämlich mit zu den Forderungen die vorrangig bezahlt werden müssen und das bekommt nur derjenige der sie auch anmeldet. Viel Papierkram, viele Fristen die einzuhalten sind…geht ohne Rechtsbeistand nicht.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo Lore,
danke für deine ausführliche Antwort!!!
LG
Utka87

Guten Abend,

ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens steuert ausschließlich der Insolvenzverwalter die Geschicke des Unternehmens.

Der bisherige Chef hat keine Befugnisse mehr. Er kann keine Erklärungen mehr abgeben.

Viel Glück.

Kündigungen aussprechen kann nur der Insolvenzverwalter
die Firma schließen kann auch nur der Insolvenzverwalter
Kündigungsfristen sind aber anders als normal
so viel ich weiß zwischen 1 und 3 monaten

Genau, das ist ein ricl vom Chef. Als GmbH muß das
Unternehmen mit (ich glaube) 20000€ haften. das waren
früher 50000 DM darum weiß ich es nicht so genau.
Wenn ihr weiter arbeitet, nachdem die Insolvenz eröffnet wurde, kann es passieren, daß die auflaufenden Löhne mit in die Insolvenz fließen. Dagegen kann man die produzierten Waren verkaufen. Infos erteilt jedes Insolvenzgericht(Rechtspfleger).

Genau, das ist ein TRICK vom Chef. Als GmbH muß das
Unternehmen mit (ich glaube) 20000€ haften. das waren
früher 50000 DM darum weiß ich es nicht so genau.
Wenn ihr weiter arbeitet, nachdem die Insolvenz eröffnet wurde, kann es passieren, daß die auflaufenden Löhne mit in die Insolvenz fließen. Dagegen kann man die produzierten Waren verkaufen. Infos erteilt jedes Insolvenzgericht(Rechtspfleger).