Kündigung bei KdöR / Behörde

Hallo,

unterliegen die Kündigungen mit Bezug auf Begründung und Anhörung des Personalrats und oder des Ma besonderer bestimmumgen als in der freien Wirtschaft?

Übrlicher Weise sagt man ja das man bei Körperschaften des öffentlichen Rechts / Behörden so gut wie unkündbar sei.

Danke&Grüße

Hallo,

unterliegen die Kündigungen mit Bezug auf Begründung und
Anhörung des Personalrats und oder des Ma besonderer
bestimmumgen als in der freien Wirtschaft?

Sicher. Schließlich gibts in der freien Wirtschaft keine Personalräte, dort heißt es wohl Betriebsrat.
Es gibt ein BPersVG, dass die ganze Geschichte für Bundesbehörden regelt. Und dann noch jeweils Landesgesetze, die sich jedoch weitgehend am BPersVG orientieren.

Übrlicher Weise sagt man ja das man bei Körperschaften des
öffentlichen Rechts / Behörden so gut wie unkündbar sei.

Auf das…so gut wie… wirds wohl ankommen. Hinzu kommt, dass im öD häufig nicht vom Instrument der Kündigung Gebrauch gemacht wird, auch da wo es angebracht wäre. So kann schon mal der Eindruck entstehen, dass man quasi unkündbar sei. Ab 40 trifft dies wohl auch so zu, wenn man nicht gerade die goldenen Löffel klaut.

Aber im großen und ganzen kann man schon gekündigt werden, wenn man sich dabei an die gesetzlichen Bestimmungen hält.

Gruß