angenommen eine Hauseigentümerin überlässt seit 10 Jahren eine Einliegerwohnung kostenlos.
Die nutzende Person ist weder verwandt noch in sonst einem Verhältnis mit der Eigentümerin.
Nehmen wir an, die Eigentümerin sei alleinstehend und einsam und hätte deshalb jemand mit in das große Haus genommen, um nicht allein zu sein.
Die Eigentümerin hat bisher weder Miete noch Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Wenn es nun öfters zu Streiterein kommt, wie sieht es hier mit Kündigungsfristen aus?
Ist überhaupt ein Mietverhältnis entstanden?
Gelten trotzdem gesetzliche Kündigungsfristen oder kann die Eigentümerin den Mitbewohner von heute auf morgen an die frische Luft setzen?
ich würde sagen, dass kein Mietvertrag zwischen der Eigentümerin und des Bewohners zustande gekommen ist, da es an dem Wesen eines Mietvertrages mangelt.
das Wort „Mietverhältnis“ sagt eigentlich klar aus, dass da eine finanzielle Gegenleistung in Form der Miete erbracht wird. Wird diese nicht verlangt und erbracht, kann es also auch kein Mietverhältnis sein.
Das Wesen des Mietverhältnisses setzt also Leistung und Gegenleistung voraus.
Die Gegenleistung in Form von Geld wird hier nicht erbracht, so dass kein Mietverhältnis nach BGB entstanden ist.
Entsprechend können auch die üblichen Kündigungsfristen für Mietverhältnisse hier nicht angewandt werden.
Richtig so?
Angenommen dieser „Mieter“ will jetzt partout nicht ausziehen, hat er eventuell so was wie ein Bleiberecht oder eine Kündigungsfrist aufgrund eines langjährigen Gewohnheitsrechts erworben?
Nehmen wir weiter an dieser „Mieter“ habe die Chupze, von der „Vermieterin“ eine Renovierung der Wohnung zu fordern.
Hierzu kann doch nun wirklich keine rechtliche Verpflichtung der Wohnungsüberlasserin bestehen, oder?
Ein „normaler“ Miete hätte das Recht auf Mietkürzungen, hier gibt es aber doch nichts zu kürzen.
Auch wenn die Frage direkt an WilfAlf gestellt wurde, so möchte ich hierzu etwas anmerken.
Die Gegenleistung in Form von Geld wird hier nicht erbracht,
so dass kein Mietverhältnis nach BGB entstanden ist.
Entgegen WilfAlf bin ich der Ansicht, dass der Mietzins nicht zwingend durch Geld, sondern auch durch geldwerte Leistungen erbracht werden könnte (hier zum Beispiel die Bewirtschaftung der Wohnung).
Da ich davon ausgehe, dass sowohl meine als auch WilfAlf’s Aussagen auf Laienwissen beruhen (@ WilfAlf: ohne Dir zu nahe treten zu wollen), so halte ich es für hoch spekulativ, weiterführende Aussagen zu treffen.
Ratsam wäre es in diesem Falle, sich wirklich um rechtssicher Auskunft eines Anwaltes zu bemühen.
Entgegen WilfAlf bin ich der Ansicht, dass der Mietzins nicht
zwingend durch Geld, sondern auch durch geldwerte Leistungen
erbracht werden könnte (hier zum Beispiel die Bewirtschaftung
der Wohnung).
Da bin ich durchaus deiner Meinung. Aber im Ausgangsfall wird keinerlei Gegenleistung erwähnt. Daher gehe ich davon aus, dass es sich um eine freiwillige Zuwendung handelt.