Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte gerne folgendes wissen:
Kann einem Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn dieser
krankgeschrieben ist ?
Was gibt es dabei zu beachten ?
Vielen Dank für eure Hilfe !
Smeili
Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte gerne folgendes wissen:
Kann einem Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn dieser
krankgeschrieben ist ?
Was gibt es dabei zu beachten ?
Vielen Dank für eure Hilfe !
Smeili
Hallo Smeili,
habe leider keine gute Nachricht für Dich, denn
der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer auch kündigen,
wenn er krankgeschrieben ist.
Allerdings hast Du die Möglichkeit eine Kündigungs-
schutzklage beim Arbeitsgericht anzustrengen.
Dies muß allerdings mit einer Frist von 3 Wochen,
gerechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung ge-
schehen.
Viele Grüße
Karin
Hi,
im Prinzip geht das, hängt aber von sooooo vielen konkreten Dingen des Einzelfalls ab, dass es sich hier nicht beantworten lässt. Da hilft nur ein sachverhaltsbezogenes Gespräch mit einem Arbeitsrechtler.
Gruß
Ernesto
sorry, komme in nächster Zeit nicht zum Antworten, bin auswärts unterwegs
Moin Smeili,
mein Fachgebiet ist Arbeitsschutz bzw. -sicherheit, nicht Arbeitsrecht. Entsprechend ist meine Antwort zwar aus dem Bauch heraus aber eben nicht mehr:
Warum sollte eine Krankschreibung einen Schutz vor Kündigung bieten? Ich denke, dass eine termin- und fristgerechte Kündigung jederzeit möglich ist (Ausnahme Schwangerschaft aber das ist auch keine Krankheit).
Gruß
Andreas
Hallo Smelli.
Komme erst heut zum Antworten, da ich im Außendienst tätig bin.
Ja man kann im Krankheitsfalle gekündigt werden, wenn man aufgrund seiner Krankheit für den Betrieb nicht mehr tragbar ist.
Soll heissen:
Wenn man aufgrund seines Krankheitsbildes noch öfter fehlen würde, und somit nicht mehr die volle Leistung für den Arbeitgeber erbringen kann. So müßte eventuell jedesmal wenn du fehlst extra eine zusätzliche Kraft vorrübergehend eigestellt werden.
Wie das für jeden einzelnen aussieht, sollte mit dem Betriebsrat, Betriebsleitung und Betriebsmediziner ( welcher euren Betrieb betreut) abgeklärt werden.
Meines Wissens gibt es da rechtliche Vorgaben…kann sie aber nicht genau titulieren.
Erkundigen kannst du dich auch bei deiner Berufsgenossenschaft.
Schönes Wochenende.
Schönes Wochenende
Sorry, habe erst jetzt die Anfrage gesehen…
Kann leider nicht helfen.
Gruß
ckl
Hi
steht bei dir wohl auch die Kündigung WEGEN häufiger Krankheit im Raum!? Würde zumindest nahe liegen.
Du könntest dich hier informieren, wann eine solche Kündigung zulässig ist: http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/k…
Natürlich müssen im Arbeitsrecht viele Einzelfaktoren berücksichtigt und bewertet werden. Wirklich kompetente Antworten kann nur ein erfahrener Arbeitsrechtler geben, der alle Details kennt.
Gute Besserung und trotzdem frohe Festtage!