Kündigung bei Krankheit in der Probezeit

Ich bin seit dem 28.6 als Arbeitnehmer angestellt. Nach 4wöchiger Arbeit, musste ich mich krank schreiben lassen. Da bei mir Carptantunnelsyndrom festgestellt wurde. Jetzt bin ich seit 3Wochen krank geschrieben. Nun wurde ich zum 25.8 gekündigt. Somit bin ich jetzt 5Wochen im Arbeitsverhältnis krank.Ich habe einen 1Jahr befristeten Arbeitsvertrag mit 6moantiger Probezeit.

Darf er mich überhaupt Kündigen bei Krankheit?
Muss er mich noch bis ich Krankengeld bekomme bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

das hat etwas mit dem Tarifrecht zu tun, da kenn ich mich nicht aus, aber ich denke das ist so OK, es heisst nicht umsonst „Probezeit“, da brauche ich keinen Grund für eine Kündigung.

mfg