Guten Tag,
nehmen wir an ein AN meldet sich krank, indem er eine Krankmeldung per Fax ans Büro sendet. Das Original ist zwei Tage später in der Post. Soweit so gut.
Nehmnen wir weiter an besagter AN ist den ganzen Zeitraum der Krankmeldung nicht erreichbar und meldet sich auch nicht zurück. Am Freitag weiß niemand ob der AN wieder genesen ist und am Montag zum Dienst erscheint.
Bis Montag liegt keine weitere Krankmeldung vor, AN taucht nicht auf und ist nach wie vor nicht erreichbar.
AG möchte nun die Kündigung aussprechen. AN ist noch in der Probezeit, Kündigungsschutz besteht nicht. Rechtfertigt das Fernbleiben vom Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung oder muss die Kündigung fristgerecht ausgesprochen werden?
Danke und Gruß,
Cora