Kündigung bei Krankheit

Guten Tag,

nehmen wir an ein AN meldet sich krank, indem er eine Krankmeldung per Fax ans Büro sendet. Das Original ist zwei Tage später in der Post. Soweit so gut.

Nehmnen wir weiter an besagter AN ist den ganzen Zeitraum der Krankmeldung nicht erreichbar und meldet sich auch nicht zurück. Am Freitag weiß niemand ob der AN wieder genesen ist und am Montag zum Dienst erscheint.

Bis Montag liegt keine weitere Krankmeldung vor, AN taucht nicht auf und ist nach wie vor nicht erreichbar.

AG möchte nun die Kündigung aussprechen. AN ist noch in der Probezeit, Kündigungsschutz besteht nicht. Rechtfertigt das Fernbleiben vom Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung oder muss die Kündigung fristgerecht ausgesprochen werden?

Danke und Gruß,
Cora

Bin kein Experte, will nur meinen Senf dazugeben.

Nehmnen wir weiter an besagter AN ist den ganzen Zeitraum der
Krankmeldung nicht erreichbar und meldet sich auch nicht
zurück.

Muss man während einer Krankmeldung für den Betrieb erreichbar sein? Ich mein, man soll ja genesen. Und ich könnte das nicht, wenn mich der Chef nebenbei nervt. Ganz ehrlich.

Am Freitag weiß niemand ob der AN wieder genesen ist

Das braucht man am Freitag ja eigentlich auch nicht wissen, wenn er bis Freitag krank geschrieben war.

und am Montag zum Dienst erscheint.

Das wird man dann ja am Montag sehen.

Bis Montag liegt keine weitere Krankmeldung vor, AN taucht
nicht auf und ist nach wie vor nicht erreichbar.

Wenn der AN nur bis Freitag krank geschrieben war, ist er eigentlich verpflichtet, sich am Montag erneut krank zu melden. Wenn er das nicht tut, ist das ne Pflichtverletzung, klar. Aber was ist, wenn er das nicht kann, weil er auf der Intensivstation liegt oder sowas? Ok, weit hergeholt, aber möglich ist alles.

AG möchte nun die Kündigung aussprechen. AN ist noch in der
Probezeit, Kündigungsschutz besteht nicht. Rechtfertigt das
Fernbleiben vom Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung oder
muss die Kündigung fristgerecht ausgesprochen werden?

Also ich könnte mir gut vorstellen, daß so etwas erst einmal mit einer Abmahnung gestraft werden muss, bevor es direkt an die fristlose Kündigung geht. Aber wie gesagt, ich bin kein Experte auf dem Gebiet, ist nur so ne Vermutung.

Hi!

Nehmnen wir weiter an besagter AN ist den ganzen Zeitraum der
Krankmeldung nicht erreichbar und meldet sich auch nicht
zurück.

Warum sollte er auch?

AG möchte nun die Kündigung aussprechen. AN ist noch in der
Probezeit, Kündigungsschutz besteht nicht. Rechtfertigt das
Fernbleiben vom Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung oder
muss die Kündigung fristgerecht ausgesprochen werden?

Fristlos wird bei einem Erstvergehen ohne vorherige Abmahnung in jedem Fall scheitern (sollte der AN klagen).
Man könnte natürlich fristlos und hilfsweise fristgemäß kündigen - wo kein Kläger…

LG
Guido

Hallo.

Lohnfortzahlungsgesetz sagt:

§ 5 Anzeige- und Nachweispflicht
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Hat der AN ja gemacht. Kommentarlos per Fax ist mir zwar noch nicht untergekommen, bei uns wird morgens vor Arbeitsbeginn angerufen noch bevor man zum Arzt geht, damit im Betrieb schon alles klar ist.

Ich sehe keinen Anlass für eine fristlose Kündigung und für eine Abmahnung nur dann, wenn das Fax deutlich nach dem geplanten Dienstbeginn eingegangen ist. Wenn er nicht ans Telefon geht, kann er bei Muttern oder Freundin krank auf dem Sofa gelegen haben.

Fristgerechte Kündigung ohne Begründung innerhalb der Probezeit und gut ist.

Gruß, Inli