Kündigung bei Kurzarbeit

hi all,

ein unternehmen vereinbart mit seinen angestellten kurzarbeit.
kulant wie es sich darstellt vereinbart die geschäftsführung sowohl 20% weniger arbeitszeit als auch dementsprechend 20% weniger gehaltszahlung.

(hab in erfahrung gebracht das die firma die arbeitszeitkürzung gar nich geben muss. wenn se nich mehr zahlen kann reicht ein aushang das nun weniger lohn bezahlt wird, um somit entlassungen vorzubeugen [obs wirklich stimmt…naja ich habs nie schriftlich gesehen, aber ich schweif ab.] eigentlich gehts um andere dinge)also weiter im text.

ok, dem arbeitnehmer wird zur aussicht gestellt entweder alle sind mit der 20% arbeits-und lohnkürzung einverstanden oder es müssten 2 kündigungen ausgesprochen werden. um den lohnverzicht der arbeitnehmer zu kompensieren beantragt das unternehmen nun beim arbeitsamt kurzarbeitergeld.

das amt logischerweise prüft die umstände ob der antrag zu bewilligen ist oder eben nicht. kug gibts ja laut dem merkblatt dann wenn ersichtlich ist das in nächster zukunft wieder einnahmen kommen und die überbrückungszeit subventioniert wird eben um entlassungen zu umgehen.
d.h. ja im umkehrschluss das wenn es bewilligt wird auch ersichtlich ist das diese massnahme greift und so eben die entlassungen umgangen werden können. wie kann es aber dann zu dem umstand kommen das ein monat bevor das kug endet (angenommen es wurde auf zunächst 6 monate bewilligt) einem arbeitnehmer dennoch eine kündigung ausgesprochen werden kann? ist dies rechtens oder widerspricht das nicht eben genau der essence des kurzarbeitergeldes?

vielen dank für das lesen und auseinandersetzen dieses umstandes.

ps.: sollte ich mit der formulierung nicht der regel entsprochen haben bitte ich dies nachzusehen. ist mein 1. artikel hier im rechts brett. hab mich wirklich bemüht (mindests 3 mal neu angefangen:smile:)

greets j.o.

mmmm, danke für die vielen klicks, kommentare und artikel.:frowning:

woran hats gelegen? zu unverständlich gefragt? zuviel text? thema zu uninteressant? oder weiss einfach niemand ob man trotz greifenden kurzarbeitmassnahmen (Kug vom Arbeitsamt) kündigungen aussprechen darf?

würd wirklich gern noch einige hinweise diesbezüglich bekommen. das arbeitsamt selber schickt einen nur v. leistungsabteilung zu leistungsabteilung…is ja klar das die nur infos geben wie sich kug aufs arbeitslosengeld auswirkt.
ob ne kündigung aber überhaupt koscha wäre, während dieser massnahme will/konnte mir dort keiner sagen. hat denn wirklich niemand hier erfahrungen damit oder ne idee wo ich diesbezüglich infos bekommen kann?

gruss