Kündigung bei mietfreiem Wohnverhältnis?

Hallo Experten,

eine Person wohnt seit mehr als 10 Jahren bei ihrer Familie in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung. Einen Mietvertrag gibt es nicht. Die Wohnung wird mietfrei überlassen, jedoch wird ein monatlicher Betrag gezahlt, der die Nebenkosten deckt.
Gibt es hier eine Kündigungsfrist oder ist eine fristloser Hinauswurf ( z. B. zum Monatsende ) rechtens?
Danke Im Voraus

Hallo!
Für einen Mietvertrag ist die Schriftform nicht erforderlich, und daher gelten die normalen im BGB festglegten Regeln hinsichtlich Kündigungsfrist etc. Das Mietverhältnis besteht durch konkludentes Handeln: einerseits Bewohnen des Objekts, andererseits Zahlung eines Entgelts.

Hallo,

es liegt möglicherweise gar kein Mietvertrag, sondern Leihe vor, dann gibt es keinen Kündigungsschutz.

Dafür ist entscheidend, welche „Nebenkosten“ denn hier getragen werden. Strom, Wasser, Heizung, Abwasser oder auch Grundsteuer, Gebäudeversicherung?

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm

VG
EK

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Danke für die Antworten und den link

Wenn es aber nur die mündliche Vereinbarung über die Höhe der „Warmmiete“ gibt und die Aufteilung auf einzelne Positionen nie konkret dargestellt wurde? „Für alles, was da so anfällt“ ist halt nicht fassbar. Wenn freiwillige Dienstleistungen erbracht wurden, diese aber nie vereinbart waren, zählt das wohl auch nicht.
Also muss man wohl eher von einem Leihvertrag ausgehen.

Hallo,

wenn die Dienstleistungen, Schönheitsreparaturen, Instandhaltungen nicht geschuldet sind, dann spielen sie bei der Beurteilung keine Rolle.

Was so anfällt kann nur das Verbrauchsabhängige sein, dann Leihe, ist auch Verbrauchsunabhängiges darin, dann Miete.

Der Bewohner hat die Beweislast, dass es ein Miet- und kein Leihverhältnis ist. Ggf. hat er einen Auskunftsanspruch gegen den Vermieter/Verleiher, wie sich denn seine „Warmmiete“ zusammensetzt.

VG
EK

Danke, das reicht mir aus
Liebe Grüße

Klaus