In meiner Küche wurde 12 Tage lang ein defektes Abflussrohr der darüberliegenden Wohnung ausgetauscht, dass durch meine Küche führt. Dafür gab es jede Menge Dreck, ich musste Schränke abnehmen/ausräumen, ständig zuhause bleiben, um Handwerler ein/auszulassen, zwischendurch ruhten die Arbeiten 4 Tage lang wegen schlechter Koordination, die Küche war 12 Tage lang unbenutzbar. Der Mieterschutzverein riet mir, deshalb die Miete zu kürzen. Mein Vermieter will die Mietminderung nicht akzeptieren, angeblich hätte ich eine sog. „Duldungspflicht“, und droht mir nun mit Kündigung des Mietverhältnisses - etwa zurecht??
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/d1/duldun…
Dulden heißt:
Man muss die Ausführung der Arbeiten zulassen. Mithilfe ist gar nicht gefordert gewesen, man hätte auch erwarten können, dass Umbau- und Umräumarbeiten durch Vermieter erfolgen.
Die Mitminderung hat mit der Duldung überhaupt nichts zu tun und kann völlig unabhängig davon, ob die Arbeiten einer Duldungspflicht unterlagen oder nicht durchgesetzt werden.
Hallo,
ganz kurz, da ich kein RA bin:
Duldungspflicht ja!
Hat aber nichts mit der Mietminderung zu tun, da effektiv ein Teil der Wohnung unverschuldet nicht genutzt werden kann!
Würde mich mit dem Vorgang grundsätzich weiter an den Mieterschutzverein wenden. Die helfen auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Ein Kündigungsgrund ist eine Mietminderung definitiv nicht, sofern sie nicht unbegründet ist!
Also Herleitung der Minderungssumme und Begründung schriftlich an Vermieter, und Vorgang weiter mit Mieterverein besprechen!
Hallochen,
in diesem Falle kann ich leider keine Aussage treffen, bevor ich falsche Tipps gebe lieber gar keine. . . . . .
Besten Gruss
von
Dieter
Hallo,
also ich behaupte Mal, dass der Vermieter nicht mehr weiss als der Anwalt vom Mieterbund.
Also keine Angst. Und 12 Tage keine Küchennutzung geht gar nicht.
Gruss Huftier
Leider kann ich zu dieser Frage keine Auskunft geben
Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG