Hallo!
Ein Mieter zahlt monatlich kalt 400 Euro plus 80 Euro NK. Bei der Berechnung der NK-Abrechnung für das vergangene Jahr stellt sich heraus, dass der Mieter etwas mehr als 1500 Euro nachzuzahlen hat (extremer Verbrauch bei Heizung+Wasser+Kanal!). Der Mieter weigert sich, den Betrag zu zahlen. Ist dies, wenn der Mieter sich auch nach Zustellung einer Mahnung und somit eines erneuten Zahlungstermins immer noch weigert zu zahlen, ein Grund für eine fristlose Kündigung? Der zu zahlende Betrag beträgt schließlich mehr als drei Monatsmieten.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo
warum weigert sich der Mieter denn?
Gruß
Da der Grund für die Weigerung für die Fragestellung eigentlich unerheblich ist, nehmen wir einmal an der Mieter weigert sich, weil er nicht glaubt, dass er so viel verbraucht hat (trotz Nachweis durch Rechnung der Firma, die die Heizungen abliest, und des Strom- und Wasseranbieters) und weil er die Abrechnung entweder tatsächlich nicht versteht oder sich dumm stellt.
Hallo
also unerheblich ist der Grund der Weigerung mit Sicherheit nicht.
Ist natürlich für einen Mieter schwer nachvollziehbar, dass er im Grunde genommen, fast das dreifache an Nebenkosten zahlen soll/muss wie im MV vereinbart. Denn folgerichtig müsste ja die monatliche Vorauszahlung auf mindestens 200 € angehoben werden, was 50% der Kaltmiete entspricht.
Wenn man sich sicher ist, dass alles richtig abgelesen wurde und die NK in Ordnung ist, wäre m.E. ein Mahnbescheid angebracht, denn anscheinend wird die Miete ja pünktlich gezahlt und somit besteht erst mal kein Grund für eine Kündigung.
Gruß
Der Mieter hatte auch schon im Jahr zuvor eine Nachzahlung in etwa derselben Höhe zu leisten und die NK-Vorauszahlung war eigentlich schon im Jahr zuvor angehoben worden, vom Mieter aber nicht gezahlt worden. Außerdem war der Mieter mehrmals auf sein extrem verschwenderisches Heizverhalten hingewiesen worden (Heizen bei offenem Fenster, offener Wohnungstür, Aufdrehen aller Heizkörper bis zum Anschlag etc.), sodass die hohe Nachzahlung eigentlich keine Überraschung sein sollte.