Angenommen,jemand hat einen Vertrag mit einem Tanzstudio auf 3 Monate (der sich danach automatisch immer um 3 weitere verlängert). Jetzt wurde derjenige aber aus beruflichen Gründen versetzt (z.B. 300 km). Darf das Tanzstudio auf Vertragserfüllung bestehen? Oder ist es die gleiche Prozedur wie im Fitnessstudio und man hat das Recht auf sofortige Kündigung? Wenn in den AGB`s nichts darüber steht.
Hi,
setz Deine Anfrage doch mal besser in das Forum „Mietrecht“.
Birgit
Hi Birgit,
wieso? Er hat doch nicht das ganze Tanzstudio gemietet 
Gruß
Bonsai
Hi,
setz Deine Anfrage doch mal besser in das Forum „Mietrecht“.Birgit
Hallo,
sorry habe mich wohl blöd ausgedrückt! Es geht darum, wenn jemand dort eine „Clubmitgliedschaft“ als Tanzschüler hat !!!
Hallo
Darf das Tanzstudio auf
Vertragserfüllung bestehen?
Ja
Oder ist es die gleiche Prozedur
wie im Fitnessstudio und man hat das Recht auf sofortige
Kündigung? Wenn in den AGB`s nichts darüber steht.
Wieso sollte man das Recht in Fitnessstudios haben?
Gruß,
LeoLo
Tach und Frohes Fest!!!
Ich kann dir da jetzt zwar nix genaues zu sagen,aber das klappt sogar beim Bertelsmann Verlag,wegen Umzug ohne Kündigungsfrist zu kündigen!!!
toto