Hallo!
Mieter X hat aufgrund der Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr einen Betrag über 1000 Euro nachzuzahlen. Gleichzeitig wurde mit Versand der Nebenkostenabrechnung die Nebenkostenvorauszahlung angehoben, um dies für die nächste Abrechnung zu verhindern. Miete und NK werden von der Stadt gezahlt.
Drei Monate und zwei Mahnungen später ist weder der nachzuzahlende Betrag noch der erhöhte Mietbetrag (sondern weiterhin der alte Mietbetrag) eingegangen. Im nächsten Monat wird der insgesamt ausstehende Betrag mehr als zwei Monatskaltmieten betragen, sollte von der Stadt bis dahin nicht doch Geld überwiesen werden.
Kann der Mieter in einer weiteren Mahnung daraufhin gewiesen werden, dass in diesem Fall eine fristlose Kündigung legitim wäre, da er dann mit insgesamt zwei Monatsmieten in Verzug ist, oder kann der nachzuzahlende Betrag für die Nebenkosten hier nicht mit in Betracht gezogen werden?
Vielen Dank im Voraus.
