Kündigung bei Schulden in Höhe von 2 Monatsmieten?

Hallo!

Mieter X hat aufgrund der Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr einen Betrag über 1000 Euro nachzuzahlen. Gleichzeitig wurde mit Versand der Nebenkostenabrechnung die Nebenkostenvorauszahlung angehoben, um dies für die nächste Abrechnung zu verhindern. Miete und NK werden von der Stadt gezahlt.
Drei Monate und zwei Mahnungen später ist weder der nachzuzahlende Betrag noch der erhöhte Mietbetrag (sondern weiterhin der alte Mietbetrag) eingegangen. Im nächsten Monat wird der insgesamt ausstehende Betrag mehr als zwei Monatskaltmieten betragen, sollte von der Stadt bis dahin nicht doch Geld überwiesen werden.
Kann der Mieter in einer weiteren Mahnung daraufhin gewiesen werden, dass in diesem Fall eine fristlose Kündigung legitim wäre, da er dann mit insgesamt zwei Monatsmieten in Verzug ist, oder kann der nachzuzahlende Betrag für die Nebenkosten hier nicht mit in Betracht gezogen werden?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

Miete und NK werden von der Stadt
gezahlt.

Kann der Mieter in einer weiteren Mahnung daraufhin gewiesen
werden, dass in diesem Fall eine fristlose Kündigung legitim
wäre, da er dann mit insgesamt zwei Monatsmieten in Verzug
ist, oder kann der nachzuzahlende Betrag für die Nebenkosten
hier nicht mit in Betracht gezogen werden?

es gibt da ein Urteil vom BGH, welches eine fristlose Kündigung des Vermieters ablehnte, weil die Zahlungsverzögerungen durch das Amt zu verantworten waren.

http://www.gratisrecht.de/grundsatzurteile/mietueber…

Also vorsichtshalber nochnmals informieren, bzw. sich an die Stadt wenden und darauf drängen, dass die Miete bezahlt wird.

TM

Na, das ist ja mal wieder super für alle Mieter! Kann’s gar nicht fassen.

Und es sollte ja wohl Aufgabe des Mieters sein, sich darum zu kümmern, dass die Stadt die richtige Miete bzw. sonstige Beträge zahlt und nicht Aufgabe des Vermieters.

Ach so, aber natürlich trotzdem vielen Dank für die Info!

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Ich kann deinen Groll durchaus verstehen. Mir ist es auch schleierhaft, wieso manche Menschen nicht wenigstens dem VM erklären, was los ist.

Mir fällt noch etwas ein. Falls die Miete zwar von der Stadt bezahlt wird, aber nicht direkt an den Vermieter, sondern an den hilfeempfänger, dann kann eine Kündigung evtl. doch rechtmäßig sein.

Ich kann jetzt nur für AlG 2 Empfänger (Hartz 4) sprechen, und da gilt: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

TM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wobei jetzt allerdings die ursprüngliche Frage bestehen bleibt, ob man eine nicht gezahlte Nebenkostennachzahlung bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzug in Höhe von 2 Kaltmieten mit berücksichtigen darf oder nicht???

Hallo,

ich habe deine frage ebenfalls verfolgt, denn ich habe
den selben Fall, mit 4 Nebenkostennachzahlungen.
Wäre recht hilfreich zu wissen, ob da nun eine fristlose Kündigung zulässigt wäre.

Hoffe mal für uns, daß noch hilfreiche Antworten kommen.

Alles Gute,

Gruß Karin

Hallo Chrisi,

Kann der Mieter in einer weiteren Mahnung daraufhin gewiesen
werden, dass in diesem Fall eine fristlose Kündigung legitim
wäre, da er dann mit insgesamt zwei Monatsmieten in Verzug
ist, oder kann der nachzuzahlende Betrag für die Nebenkosten
hier nicht mit in Betracht gezogen werden?

Ich vermute mal, dass zur Berechnung des Mietrückstandes die Forderung aus der NK-Abrechnung nicht herangezogen werden kann, da sie nur mittelbar aus dem Dauerschuldverhältnis (Mietvertrag) erwächst und eigentlich kein Mietrückstand darstellt. Die erhöhten NK-Vorauszahlungen sollten jedoch dazuzählen. Sie stellen ab dem Zeitpunkt der NK-Abrechnung ein Teil der erhöhten Miete (inkl. Vorauszahlung) dar und nach dem Willen der Gesetzgebung wird das Wort Miete in den Gesetzestexten als Bruttowarmmiete verstanden, wenn die NK-Vorauszahlungen nicht explizit ausgeschlossen werden (wie zum Beispiel bei der max. Höhe der Mietsicherheit).

Gruß

Joschi

Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass?
Andererseits ist es auch super für die Vermieter, dass sie wenigstens überhaupt Geld bekommen, und auch noch von Amts wegen. Davon können manch andere Vermieter nur träumen. Und wieder andere Vermieter schonen ihr Nervenkostüm und suchen sich ihre Mieter eben gleich sorgfältiger aus, statt anschließend rumzujammern.

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Andererseits ist es auch super für die Vermieter, dass sie
wenigstens überhaupt Geld bekommen,

Ich finde das sollte man als selbstverständlich voraussetzen dürfen, dass jemand der eine Wohnung mietet, diese auch bezahlt.

und auch noch von Amts wegen.

Kann zeitweise sogar unzuverlässiger sein, als direkt von einem anständigen Mieter. Zumindest, wenn ich an die mir bekannten Fälle denke, wo manche Sacharbeiter existenzschädigend (nicht)agieren.
Es soll sogar Hartz-IV-ler geben, die ordentlich ihre Miete zahlen. Sogar pünktlicher, als das Amt :wink:

Davon können manch andere Vermieter nur träumen.

Genau, und das finde ich sehr bitter. Die Zahlungsmoral allgemein ist einfach eine Katastrophe. Moralverfall könnte man es auch nennen.

Und wieder andere Vermieter schonen ihr Nervenkostüm und suchen
sich ihre Mieter eben gleich sorgfältiger aus, statt
anschließend rumzujammern.

Arbeitslose sind ein Risiko? Oder wie meinst du das? Ich denke man geht davon aus, dass eine Miete direkt vom Amt sehr sicher ist.

Man kann in Leute nicht reinschauen, und da nutzt manchmal Sorgfältigkeit auch nicht aus. Jeder kann seinen Job verlieren, und da weiß man nie, wie ein solventer Mieter ohne Schufaeintrag dann plötzlich handelt. Auch soll es Konsumjunkies geben die viel verdienen, aber nicht mit Geld umgehen können.

Ich denke mit dem sozialen Status hat es nicht zwingend etwas zu tun. Es gibt Koffer- und Schlipsträger die sind weitaus unsozialer oder asozialer, als einer von „ganz unten“.

TM

Hallo Joschi,

Ich vermute mal, dass zur Berechnung des Mietrückstandes die
Forderung aus der NK-Abrechnung nicht herangezogen werden
kann,

dieser Anwalt bestätigt dies:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Der Rückstand betrifft die Mietzahlung mit Einschluss laufender Nebenkosten. Nicht hierunter fallen Nachzahlungen von Betriebskosten auf Grund von Abrechnungen.

TM

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Hallo That’s me,

danke für den Link.

Gruß

Joschi