Hallo,
darf ein Arbeitgeber eigentlich einer Schwangeren während der Probezeit kündigen ?
Aus dem Mutterschutzgesetz werde ich nicht so richtig schlau, während der Probezeit kann doch täglich gekündigt werden, oder ?
Oder ist das Mutterschutzgesetz hier vorrangig ?
fragt
Peter
Hallo
Das MuSchG findet auch in der Probe-/Wartezeit Anwendung. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesbehörde zugestimmt hat.
Gruß,
LeoLo
Kurze Ergänzung
Hi!
Ich würde niemals wagen, LeoLo zu widersprechen (zumindest nicht im Bereich des Arbeitsrechts(-
, aber eine Ergänzung fällt mir noch ein!
Der AG muss natürlich über die Schwangerschaft informiert sein/werden, damit der Sonderkündigungsschutz greift!!!
LG
Guido
Hallo LeoLo,
zunächst vielen Dank.
Aber welche zuständige Landesbehörde und wofür meinst du denn ???
Fragt sich
Peter
Hallo Peter
Aber welche zuständige Landesbehörde und wofür meinst du denn
???
Im Gesetz heißt es im Wortlaut „Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle.“ Je nach Bundesland schimpft sich das unterschiedlich. Beispielsweise soetwas könnte das sein: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/staefa/wuppertal/
Gruß,
LeoLo