Hallo
Das MuSchG findet auch in der Probe-/Wartezeit Anwendung. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesbehörde zugestimmt hat.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Das MuSchG findet auch in der Probe-/Wartezeit Anwendung. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die zuständige Landesbehörde zugestimmt hat.
Gruß,
LeoLo