Kündigung bei Schwangerschaft ?

Hallo

eine Junge Dame ist seit ca. 8 Jahren in einem Betrieb als normale Angestellte (Vollzeit) Tätig.

Seit Feb. 2011 bis ende März aber wollte sie auf 400 Euro Basis eingestuft werden aus persl. Gründen konnte Sie nicht viele Stunden arbeiten.

Nun Denn in dieser Zeit hat Sie erfahren, dass Sie schwanger ist und musste dies auch Ihrem Arbeitgeber mitteilen, obwohl es ausgemacht war, dass Sie nur für ne Kurze Zeit auf 400 Euro Basis arbeitet weigert sich der Arbeitgeber Sie wieder auf Vollzeit einzustellen/ hoch zu stufen . wer ist hier im Recht ? Sollte sich der Arbeitgeber nicht an diese „mündliche“ Abmachung halten ?

Bitte um Antwort. Vielen Dank

Hallo

Guten Abend

Nun Denn in dieser Zeit hat Sie erfahren, dass Sie schwanger
ist und musste dies auch Ihrem Arbeitgeber mitteilen, obwohl
es ausgemacht war, dass Sie nur für ne Kurze Zeit auf 400 Euro
Basis arbeitet weigert sich der Arbeitgeber Sie wieder auf
Vollzeit einzustellen/ hoch zu stufen . wer ist hier im Recht
? Sollte sich der Arbeitgeber nicht an diese „mündliche“
Abmachung halten ?

Vielleicht hätte die fiktive junge Dame besser geschwiegen, bis sie wieder auf Vollzeit arbeitet…aber nun denn…

…hier stellt sich die Frage, was steht im Arbeitsvertrag?
Besteht der „alte“ Arbeitsvertrag von der Zeit vor der Stundenreduzierung noch und hat man sich „mündlich darauf geeinigt“ die beiden Monate reduziert zu arbeiten?

Dann gibt es -so denke ich- keine grösseren Probleme auch wieder Vollzeit zu arbeiten…da, so vermute ich mal - Aussage gegen Aussage stehen würde - und im Zweifel das geschriebene, sprich der AV, als gültig anerkannt werden würde…

Wenn ein vernünftiges Gespräch mit dem AG keine Klärung bringt, sollte die junge Dame den Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht einschlagen, die Situation schildern, etwaige „Zeugen“ benennen, die von der nur zeitweisen Reduzierung wissen und auch bezeugen würden… und nach einem Schreiben oder schlimmstenfalls einer Feststellungsklage sollte der Vollzeittätigkeit nichts mehr im Wege stehen…

Bitte um Antwort. Vielen Dank

Gruß
MG

…hier stellt sich die Frage, was steht im Arbeitsvertrag?
Besteht der „alte“ Arbeitsvertrag von der Zeit vor der
Stundenreduzierung noch und hat man sich „mündlich darauf
geeinigt“ die beiden Monate reduziert zu arbeiten?

Dann gibt es -so denke ich- keine grösseren Probleme auch
wieder Vollzeit zu arbeiten…da, so vermute ich mal - Aussage
gegen Aussage stehen würde - und im Zweifel das geschriebene,
sprich der AV, als gültig anerkannt werden würde…

Also ein neuer Vertrag wurde nicht erstellt. Die junge Dame hatte in dem Betrieb gelernt und wurde auch nach der Prüfung gleich übernommen.

Ein Arbeitsvertrag in dem Sinne hat sie damals nicht in die Hand bekommen. Seit dem Arbeitet Sie ganz normal als Fest-angestellte.

Und Ja es gab nur eine mündliche Einigung

Ist das nicht ein wenig zu gewagt?
Hi!

Dann gibt es -so denke ich- keine grösseren Probleme auch
wieder Vollzeit zu arbeiten…da, so vermute ich mal - Aussage
gegen Aussage stehen würde - und im Zweifel das geschriebene,
sprich der AV, als gültig anerkannt werden würde…

Hältst Du diese Aussage nicht für ausgesprochen gewagt?

Allein die Konkludenz in Form der praktizierten geleisteten Minderstunden spricht gegen die alleinige Anwendung des schriftlichen AV.

Wenn ein vernünftiges Gespräch mit dem AG keine Klärung
bringt, sollte die junge Dame den Weg zum Fachanwalt für
Arbeitsrecht einschlagen, die Situation schildern, etwaige
„Zeugen“ benennen, die von der nur zeitweisen Reduzierung
wissen und auch bezeugen würden…

Das halte ich auch für ausgesprochen sinnvoll.

und nach einem Schreiben
oder schlimmstenfalls einer Feststellungsklage sollte der
Vollzeittätigkeit nichts mehr im Wege stehen…

Das dagegen ist aus meiner Sicht ausgesprochen optimistisch.

Ich bin bei Dir mit dem Hinweis auf den Anwalt; zu nichts anderem kann man hier raten.
Deine Prognose jedoch halte ich für sehr gewagt, um das Wort blauäugig mal zu vermeiden.

VG
Guido

Hi!

Nabend

Dann gibt es -so denke ich- keine grösseren Probleme auch
wieder Vollzeit zu arbeiten…da, so vermute ich mal - Aussage
gegen Aussage stehen würde - und im Zweifel das geschriebene,
sprich der AV, als gültig anerkannt werden würde…

Hältst Du diese Aussage nicht für ausgesprochen gewagt?

Allein die Konkludenz in Form der praktizierten geleisteten
Minderstunden spricht gegen die alleinige Anwendung des
schriftlichen AV.

Prinzipiell gebe ich Dir Recht, aber genauso, wie die Minderstunden für einen gewissen Zeitraum einen Hinweis geben können, was zwischen beiden Parteien „veinbart worden sein könnte“, so gibt sicherlich auch der Grund bzw der Wegfall des Grundes für die nur zeitweise Reduzierung der Arbeitszeit den Hinweis (aus der Kenntnis einer Begebenheit in meinem Umfeld z.B.: kurbedingte Abwesenheit des Vaters, der sonst die Mutter pflegte…2 Monate Arbeitszeit reduziert um Mutter zu pflegen, danach normal wieder gearbeitet)… hier könnte die fiktive junge Frau ansetzen und nachweisen, dass wirklich nur 2 Monate vereinbart worden sind…welchen Grund auch immer die junge Frau gehabt haben mag…

Wenn ein vernünftiges Gespräch mit dem AG keine Klärung
bringt, sollte die junge Dame den Weg zum Fachanwalt für
Arbeitsrecht einschlagen, die Situation schildern, etwaige
„Zeugen“ benennen, die von der nur zeitweisen Reduzierung
wissen und auch bezeugen würden…

Das halte ich auch für ausgesprochen sinnvoll.

und nach einem Schreiben
oder schlimmstenfalls einer Feststellungsklage sollte der
Vollzeittätigkeit nichts mehr im Wege stehen…

Das dagegen ist aus meiner Sicht ausgesprochen optimistisch.

ich bin eben ein optimistischer Mensch… und denke eben, mit einer gut dargelegten Sachlage, warum 2 Monate reduziert wurde und nicht länger, riecht spätestens der Richter den Braten, warum diese Absprache plötzlich nicht erfolgt sein soll…
…liegt vielleicht auch an der Tatsache, dass ich bisher fast immer positive Erfahrungen mit dem hiesigen Arbeitsgericht machen konnte…

VG
Guido

Nette Grüße
MG

Also die Dame hat mit jmd. beim Arbeitsgericht gesprochen, da hat man gemeint dass es ohne einen schriftlichen Nachweis eher schwierig ist.