Kündigung bei Umschulung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vom Arbeitsamt das ok für eine Umschulung bekommen. Diese ist notwendig geworden, da ich auf Grund von gesundheitlichen Problemen meine jetzige Arbeit nicht mehr ausführen kann.
Aber wie verhält sich das jetzt mit der Beendigung meiner Arbeit? Darf ich diese selber kündigen, oder gilt auch in diesem Fall - kein Geld (keine Schulung) bei Selbstkündigung?
Und wenn ich kündigen kann, ab wann kann ich dieses tun?
Denn noch habe ich ja keinen Schulplatz.
Was ist, wenn ich nicht selbst kündigen darf und der Chef aber auch zu keinem Kompromiss - in Form eines Aufhebungsvertrages oder einer Entlassung - bereit ist? Ich danke für die Antworten und die damit verbundene Mühe. lg tulp…

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen ausscheidest, kannst du das ja VORHER mit der Agentur für Arbeit abklären.

Wenn dann der Termin feststeht, wann deine Umschulung anfängt, kannst du ja kündigen. Jetzt vorher zu kündigen, obwohl noch gar nicht feststeht, wie es weiter geht, wäre ein fahrlässiges Aufgeben deiner Arbeit, und könnte ohne weiteres durch eine Sperre sanktioniert werden.

Hallo!

Der Sachverhalt wundert mich etwas. Normalerweise ist für eine Umschulung aus gesundh. Gründen die Rentenversicherung der Träger. Haben Sie eine Genehmigung der Agentur in Schriftform? Oder nur eine lockere Zusage?

LG HBaer

Die genehmigung für eine Umschulung ist ja durch, aber was ist, wenn ich niemanden finde, der mich Umschult? Muss ich dann so lange noch bei meiner Firma Arbeiten obwohl ich das ja nicht mehr lange kann?

ja, das haben die beim Amt wohl auch überlegt, aber dafür komme ich wohl nicht in frage. Die Zusage habe ich auf jeden fall vom Arbeitsamt, die die Kosten übernehmen.

Wenn Sie es so sagen. Mir ist diese Variante nicht vertraut. Die Agentur zahlt bzw. übernimmt immer erst bei Arbeitslosigkeit oder bei drohender Arbeitslosigkeit. es sei denn, Sie sind krank geschrieben und haben noch nicht genug Beitragszeiten in der Rentenversicherung.

LG HBaer

vielleicht ist das der fall, vielen dank für ihre Antworten. lg

Sorry,
ist nicht mein Gebiet!

Alles Gute,
strandperle02

Dabei sollte dir die Bundesagentur helfen. Letztlich suchen musst du schon selbst. Vielleicht über die IHK? In welchen Beruf sollst du denn umgeschult werden?

Wenn es aus gesundheitlichen Gründen ist, wäre ja auch die Rentenversicherung mit ins Boot zu holen.

Die genehmigung für eine Umschulung ist ja durch, aber was
ist, wenn ich niemanden finde, der mich Umschult? Muss ich
dann so lange noch bei meiner Firma Arbeiten obwohl ich das ja
nicht mehr lange kann?

Hi tulpenbaby,

Deine Frage ist teilw. rechtlicher Natur. Rechtsberatung führe ich keine durch, hier müsstest Du Dic han einen Anwalt wenden.

Aber soweit es um die soziale Komponente gaht, kann ich schon was dazu raten.

Meiner Erfahrung nach werden die gesetzlichen Vorgaben recht individuell, von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden, ausgefüllt.
Deshalb ist es zweifellos das Beste, wenn Du diese Frage genau den Leuten stellst, die Dir ggf. später einen Strick daraus machen könnten.

Frage also bei Deinem zuständigen SB im Arbeitsamt bzw. ARGE und dokumentiere das Gespräch z. B. durch anschließende Zusammenfassung aus dem Gedächnis (Gedächnisprotokoll) und durch Notitzen im Gespräch selber.

Irgendwer im A.Amt hat Dir ja das o.k. gegeben. Der wird mindestens wissen, wen Du fragen kannst.

Wenn Du so vorgehst, erreichst Du die höchste Sicherheit. Die SB im Amt sind ja für Dich da, um Dich zu beraten und zu coachen. Betrachte sie als Mitglieder in Deinem Team und fordere sie.
Natürlich ist es bequemer, eine Antwot übers Interent einzuholen. Aber besser ist die Antwort der A.Amt-SB. Wenn sich nachher irgendwer beschwert, kannst Du so sagen, dass Die das Vorgehen von dem Kollegen xy geaten wurde, somit kann man es Di rnich tvorwerfen. Dann sollen sich die Kollegen untereinander prügeln, wer nun REch that und wer die Suppe auslöffeln muss.
Hörst Du auf den rat eines externen Beraters, stehst Du im worst case immer sehr viel schlechter da.

Deshalb: Termin machen und im Amt fragen, schriftlich festhalten (mit Namen des Beraters) und dann genau so vorgehen, wie besprochen. Wenn es in die Hose geht, wirst Du so trotzdem Hilfe erhelten.

LG

Werner Pühringer

Hi,
geh bitte ganz schnell nochmals zu Deinem Arbeitsvermittler. Du kannst nämlich kein okay zu einer Umschulung bekommen haben, wenn Du nicht arbeitslos bist. Wenn du das okay zu einer Weiterbildung bekommen hast, weil du von arbeitslosigkeit bedroht bist, dann müsste die Schulung dazu führen, dass Du deinen Arbeitsplatz behalten kannst. Sonst hat der Arbeitsvermittler einen Fehler gemacht. Zu dem müsste die ganze Beratung zur Umschulung von der Reha-Beratung gemacht werden, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen deine jetzige Arbeit nicht mehr machen kannst. Die Konstruktion wie Du sie schilderst geht nicht mit den Gesetzen konform.
Nicht kündigen, keinen Schulungsvertrag unterschreiben, erst mit dem Vermittler reden.
Gruß
R.

Hallo Tulpenbaby,
Grundsätzlich erhält jeder Arbeitnehmer eine Sperre, der seinen Job ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder für eine Kündigung Anlass gibt. So weit, so gut.
In Deinem Fall liegt ja ein wichtiger Grund vor – gesundheitliche Probleme. Allerdings würde ich nicht selber kündigen. Im Normalfall wird man krankgeschrieben, da man der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gerecht werden kann. Entweder der Hausarzt oder der entsprechende Facharzt kann dies dann bescheinigen. Wird festgestellt, dass man dieser Arbeit auf Dauer nicht mehr nachgehen kann, ist man sozusagen berufsunfähig, nicht aber unbedingt arbeitsunfähig. Dies zu überprüfen ist, so denke ich, Sache der Rentenversicherungsträger, die dann auch darüber entscheiden, ob eine Reha möglich oder tatsächlich eine Umschulung sinnvoll ist. Auf jeden Fall kannst Du Dich an Deinen Rentenversicherungsträger wenden und hier Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Zuge der Überprüfung stellt dann der Rentenversicherer fest, ob tatsächlich eine Umschulung notwendig und sinnvoll ist.
Auf der anderen Seite mag es auch die Möglichkeit einer vorsorglichen Umschulung geben, bevor eine Berufsunfähigkeit eintritt (gegebenenfalls Rücksprache mit dem Rentenversicherungsträger und entsprechenden Ärzten halten). Dies entzieht sich aber meiner Kenntnis. Wichtig ist es auf jeden Fall, dass Du nicht selbst kündigst ohne das (schriftliche!!) OK. des Jobcenters.
LG
Franz57

Reine Spekulation. Sprich erst einmal mit deinem Chef. Sei offen zu ihm und ihr werdet mit Sicherheit eine Lösung finden, die für beide Seiten von Vorteil ist.
Ich würde Dir aber trotzdem raten, in die VdK einzutreten. Ein wirklich kompetenter Sozialverbund. Die beraten Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Der Monatsbeitrag liebt bei ca. 4,50€. Sie sind wirklich gut. Du wirst gleich ganz anders behandelt, wenn sie, bei Bedarf, den zuständigen Stellen schreiben. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Hallo Tulpenbaby,

ganz ohne Rückversicherung bei zuständigen Berater nicht kündigen.

Grundsätzlich gilt: Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich oder grobfahrlkässig herbeiführen. Das ist kaum der Fall, weil die Arbeit ja gesundheitsgefährdend ist, undauf Dauer nciht gemacht werden soll. Interessant kann deshalb noch der Zeitpunkt sein. Solange noch kein SChulplatz feststeht, nur in Absprache mit dem Berater der AA das Arbeitsverhältnis lösen. Arbeitslosengeld wird auch von der anderen Abteilung berechnet. Das kann schon allein deshalb in die HOsen gehen. Grundsätzlich gilt jedoch durch die Genehmigung der Umschulung beretis so etwas wie Vertrauensschutz. Aber lieber nochmal klären.

Viel ERfolg im neuen Beruf

Guten Tag, ich kann in diesem speziellen Fall nur empfehlen, die weitere Vorgehensweise mit den Sachbearbeiter des Arbeitsamtes zu besprechen, damit alles richtig läuft.
Beste Grüße

Hallo Tulpenbaby,
ich kann im Moment nicht nachvollziehen, warum die Agentur einer Umschulung zustimmt, solange kein Leistungsbezug vorliegt. Da fehlt noch eine Information.
Ansonsten wird keine Sperre ausgelöst, wenn eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt- Gesundheit gehört dazu. Da muss aber auch eine Attestierung vom Arzt, meiner Meinung nach auch vom Amtarzt erfolgen.
Grüße
Almut

Hallo tulpenbaby,

ich bin da leider nicht sattefest,
aber du solltest dich wenn überhaupt von deinem
Arbeitgeber kündigen lassen.
Am besten mit dem Arbeitsamt besprechen …

Liebe Grüße

Hallo,
damit kenne ich mich nicht aus, tut mir leid. Aber kannst du das nicht im Arbeitsamt fragen? Ansonsten kann ich dir nur raten, suche dir eine Beratungsstelle in deiner Nähe (Adressen findest du z. B. unter
http://www.my-sozialberatung.de/adressen) und lass dich dort beraten.

Viel Erfolg!

Ingrid

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vom Arbeitsamt das ok für eine Umschulung bekommen.
Diese ist notwendig geworden, da ich auf Grund von
gesundheitlichen Problemen meine jetzige Arbeit nicht mehr
ausführen kann.
Aber wie verhält sich das jetzt mit der Beendigung meiner
Arbeit? Darf ich diese selber kündigen, oder gilt auch in
diesem Fall - kein Geld (keine Schulung) bei Selbstkündigung?
Und wenn ich kündigen kann, ab wann kann ich dieses tun?
Denn noch habe ich ja keinen Schulplatz.
Was ist, wenn ich nicht selbst kündigen darf und der Chef aber
auch zu keinem Kompromiss - in Form eines Aufhebungsvertrages
oder einer Entlassung - bereit ist?

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie aus guten Gründen mit dem Jobcenter/Agentur für Arbeit abklären sollten, und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Leider bin ich für Ihr Thema nicht Expertin.