Hallo,
Voraussetzung:
- Angestelltenverhältnis (auf 2 Jahre befristeter Vertrag und Schichtsdienst) - dieser Vertrag ist noch nicht abgelaufen
- 8-wöchige Kündigungsfrist
Fakten:
Das Unternehmen wird umstrukturiert.
- dadurch werden dem Arbeitsnehmer neue Verträge angeboten (höheres Bruttogehalt, aber weniger Netto am Ende, durch weniger Schichten)
- Die neuen Aufgaben entsprechen zu 50% den alten und zu 50% neuen Aufgaben
- der Mitarbeiter möchte diese neuen Aufgaben nicht wahrnehmen und auch die alten nicht weiter ausüben
Fragen:
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Kann man eine eigene Kündigung beim Arbeitsamt begründen und somit sofort Arbeitslosengeld bekommen, da der „alte“ Job nicht mehr „verfügbar“ ist und die neuen Anforderungen über den alten Job hinausgehen bzw. durch den neuen Job ein geringeres Nettoeinkommen ensteht? (Der neue Vertrag soll gar nicht erst unterschrieben werden.)
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Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht bereit ist, den neuen Vertrag zu unterschreiben? Kann er dann sofort entlassen werden (ohne dass der Arbeitgeber die 8-wöchige Kündigungsfrist einhält, wenn sich der Arbeitsnehmer damit einverstanden erklärt)?
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Sollte der Arbeitnehmer zeitnah selbst kündigen bevor die neuen Verträge unterschrieben werden sollen, um nach der Umstrukturierung / während der Umstrukturierungsphase nicht noch in der 8-wöchigen Kündigungsfrist zu stecken (er kann seinen alten Job dann ja nicht mehr 100% ausfüllen)
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Berät das Arbeitsamt in solchen Fällen/bei diesen Fragen?
Vielen Dank für jegliche Antworten.
Elli