Hallo zusammen,
ich freue mich über Ratschläge zu folgender natürlich rein hypothetischer Situation:
Frau A. beginnt am 01. Mai 07 eine nichtselbständige Tätigkeit als Arzthelferin im Rezeptionsbereich einer Praxisklinik. Als Probezeit werden 3 Monate vereinbart. Am 10. August kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ordentlich mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Wochen zum 15. September 2007. Sie wird am selben Tag von der Arbeit freigestellt. Die Frau A. bestätigt den Erhalt der Kündigung durch Unterschrift am 10. August und meldet sich in der darauf folgenden Woche direkt beim Arbeitsamt.
Am 6. September wird durch den Frauenarzt mittels Laboruntersuchung die Schwangerschaft von Frau A. festgestellt. Die Laborwerte ergeben eindeutig, dass Frau A. zum Zeitpunkt der Kündigung bereits in der 2. Woche schwanger war. Dies war zum Zeitpunkt der Kündigung weder Frau A. noch ihrem Arbeitgeber bekannt.
M.W. stand sie dann zum Zeitpunkt der Kündigung bereits unter Kündigungsschutz.
Am 7. September schreibt Frau A. einen Brief an Ihren Arbeitgeber mit folgendem sinngemäßen Inhalt:
- Zum Zeitpunkt der Kündigung war ich bereits schwanger, was erst später festgestellt wurde (Bescheinigung anbei)
- Gem. Mutterschutzgesetz stand ich dann bereits unter Kündigungsschutz und Ihre K. ist somit rückwirkend unwirksam und ich widerspreche vorsorglich ein weiters Mal
- Bitte teilen Sie mir mit, ob sie meine Freistellung unter Fortzahlung meiner vereinbarten Bezüge aufrechterhalten oder ab dem 24. September (Arbeitsamtlich genehmigter Urlaub v. 2 Wochen) wieder auf meine Arbeitskraft zurückgreifen möchten
- Falls Sie meine Meinung nicht teilen, werde ich Klage vor dem Arbeitsgericht erheben
Das Schreiben geht am 7. September per Email an den AG und am 8. September zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein eigenhändig an den AG.
Zwei Wochen später ist keine Antwort eingegangen und der AG verweigert auf telefonische Nachfrage jegliche Stellungnahme. Er lässt nur durch seine Frau am Telefon ausrichten, dass Frau A. „von seinem Anwalt hören“ würde.
Meine Fragen:
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Wie schätzt Ihr die Erfolgschancen für eine Kündigungsschutzklage ein? Ich habe gelesen, dass es in diesen Fällen eine Zwei-Wochen-Frist gibt, die aber nicht gilt, wenn die werdende Mutter erst später von Ihrer Schwangerschaft erfährt und Ihren AG unverzüglich davon in Kenntnis setzt.
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Solange sie keine schriftliche Antwort von Ihrem AG hat: Soll sie an ihrem Arbeitsplatz erscheinen und darauf bestehen zu arbeiten bis sie etwas Schriftliches bekommt oder ist das in Euren Augen nicht notwendig? Es geht darum, dass Sie ihre Bereitschaft zur Weiterarbeit zeigt.
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Wie schätzt Ihr die ungefähren Kosten für die erste Instanz ein? Das Brutto-Gehalt beträgt 2.600,-€, netto bleiben 1.900,- übrig.
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Welche Argumente von AG-Seite sind denkbar?
Jeder Tipp zu Frau A.´s hypothetischer Situation ist herzlich willkommen.
Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis!
MadMorphi