Hallo
jemand hat bei einem großen deutschen Telefonanbieter einen sogenannten T-ISDN XXL tarif (alt) abgeschlossen. Dieser Vertrag ändert sich am 01. 04. 2005. Neuer Inhalt ist nun, damit nun an den Sonn- und Feiertagen zwischen telefonie und Datenübertragung unterschieden wird, und diese (Datenübertragung) nun nicht mehr umsonst „angeboten“ wird. Die Ankündigung über diese Änderung wurde schon im Oktober vergangenen Jahres verschickt und bekanntgegeben. Darin ist auch ein 6-wöchiger Widerspruch enthalten. Wenn innerhalb dieser Zeit kein Einspruch dagegen erhoben wird, gilt diese Änderung als genehmigt. Kann jemand der diese 6 Wochen verstreichen lies (ohne Widerspruch einzulegen) diesen Vertrag dennoch ausserordentlich zum 01. 04. 2005 kündigen oder muß er dann die allgemeine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?
Gruss T-Man