Kündigung bei: „wenn dir das nicht passt, kannst du gehen“?

Hallo liebe Wissenden,

wie ist es eigentlich aufzufassen wenn der Vorgesetzte nach einem Wortgefecht, in dem einem zu Unrecht etwas angelastet wird, zu einem sagt:

„wenn dir das nicht passt, kannst du gehen“?

Für Antworten dankbar
Kat

Es handelt sich um keine Kündigung, denn diese bedarf der Schriftform.

Hi,

Es handelt sich um keine Kündigung, denn diese bedarf der
Schriftform.

is klar!
Ok, blöde Frage - erst Hirn einschalten, dann Fragen…

Gruss
Kat

Es handelt sich um keine Kündigung, denn diese bedarf der
Schriftform.

Man könnte aber auch die Arbeistleistung anbieten und eine widerrufliche Freistellung draus stricken :o) Zeugen wären gut.

Gruß,
LeoLo

Man könnte aber auch die Arbeistleistung anbieten und eine
widerrufliche Freistellung draus stricken :o) Zeugen wären
gut.

Du verkomplizierst die Sache. Sicher hat der Chef emotional etwas überreagiert. Da aber im rechtlichen Sinne keine Kündigung vorliegt, muss der Arbeitnehmer ohnehin vertragsgerecht seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen.
Wenn jemand an einem dauerhaften Arbeitsplatz interessiert ist, sollte er es vermeiden, auf jede Stimmungsschwankung seines Chefs mit juristischen Spitzfindigkeiten zu reagieren. Die Fragestellerin war übrigens mit der Antwort zufrieden.

Hallo

Die Fragestellerin war übrigens mit der Antwort zufrieden.

Jetzt leg mal Deine Baldriantropfen an die Seite und beruhige Dich… Niemand wollte anzweifeln, daß die Fragestellerin mit Deiner Antwort zufrieden war… Ich freue mich doch mit Dir!

Du verkomplizierst die Sache. (…) juristischen Spitzfindigkeiten (…)

Ich hatte das bisher für ein Forum gehalten, wo man Dinge aus mehreren Blickrichtungen „diskutiert“ und auch diskutieren darf. Lag ich da falsch? Da sollte es doch erlaubt sein, einen Einwurf zu tätigen. Erst recht, wenn er sachlich nicht unbegründet war. Mein „:o)“ sollte zudem auch klar erkennbar machen, daß es sich eben um einen Einwurf im Sinne einer juristischen Spitzfindigkeit handelt. Übrigens ging es hier ja nicht um die Frage, wie man „reagiert“ oder ob es eine Kündigung darstellt, sondern „wie es aufzufassen ist“. Und warum sollte nicht mehr als eine Antwort richtig sein?

Gruß,
LeoLo

Jetzt mischt sich die Fragestellerin mal ein :wink:,
Also Hi,

Die Fragestellerin war übrigens mit der Antwort zufrieden.

Jetzt leg mal Deine Baldriantropfen an die Seite und beruhige
Dich… Niemand wollte anzweifeln, daß die Fragestellerin mit
Deiner Antwort zufrieden war… Ich freue mich doch mit Dir!

Stimmt - ich war zufrieden, muss allerdings dazu sagen, dass es auch einfach mal darum geht, wie man als AN darauf reagieren kann (von gar nicht bis hinschmeissen und gehen), was für folgen es haben könnte und, wie die rechtslage aussieht!

Wenn AG sagt „wenns dir nicht passt, geh“, und ich tus wirklich in der nächsten minute - eben weils mir nicht passt, hab ich dann seine „Kündigung“ angenommen? Wenn ich dann nie wieder auftauche in der Firma - hätte ich als „gekündigte“ anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn von keiner Seite was geschrieben wird und sich beide Seiten weigern die Kündigung auszusprechen?

Ich hatte das bisher für ein Forum gehalten, wo man Dinge aus
mehreren Blickrichtungen „diskutiert“ und auch diskutieren
darf.

Ganz meine Meinung Leo…! Ausserdem sind solche „was wäre wenn“ fragen doch durchaus interessant…? Und von seiten eines Profis beantwortet doch auch hilfreich!!!

nicht um die Frage, wie man „reagiert“ oder ob es eine
Kündigung darstellt, sondern „wie es aufzufassen ist“. Und
warum sollte nicht mehr als eine Antwort richtig sein?

Ebent… :wink:

Habe über diese Frage übrigens auch schon mit meinem Cheffe diskutiert - und er ist der meinung Emotionen hin oder her - sowas sagt man nicht - Basta!!!

Es darf jeder eine Meinung haben und die auch kundtun, und sowas mit „wenns dir nicht passt, geh“ abzuspeisen zeuge nicht von Führungsqualität…

(hörthört… MEIN Cheffe *staun*)

Fröhliches Weiterdiskutieren

kat

Ich hatte das bisher für ein Forum gehalten, wo man Dinge aus
mehreren Blickrichtungen „diskutiert“ und auch diskutieren
darf. Lag ich da falsch? Da sollte es doch erlaubt sein, einen
Einwurf zu tätigen. Erst recht, wenn er sachlich nicht
unbegründet war. Mein „:o)“ sollte zudem auch klar erkennbar
machen, daß es sich eben um einen Einwurf im Sinne einer
juristischen Spitzfindigkeit handelt. Übrigens ging es hier ja
nicht um die Frage, wie man „reagiert“ oder ob es eine
Kündigung darstellt, sondern „wie es aufzufassen ist“. Und
warum sollte nicht mehr als eine Antwort richtig sein?

Ich habe natürlich weder das Recht noch den Wunsch, Dich in Deiner Meinungsäußerung zu beschränken. Ich hatte die Fragestellung unter dem Titel „Kündigung“ jedoch so verstanden, ob eine Kündigung ausgesprochen wurde. Da ich nur die deutschen Sprache erlernt habe, konnte ich mit Deinem „:o)“ nichts anfangen. Das „:o)“ ist für mich im Sinn nicht „klar erkennbar“.

Hallo

Jetzt mischt sich die Fragestellerin mal ein :wink:,

Nanana! Ich weiß nicht, ob wir das erlaubt haben… :o)

Stimmt - ich war zufrieden, muss allerdings dazu sagen, dass
es auch einfach mal darum geht, wie man als AN darauf
reagieren kann (von gar nicht bis hinschmeissen und gehen),
was für folgen es haben könnte und, wie die rechtslage
aussieht!

Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Wenn AG sagt „wenns dir nicht passt, geh“, und ich tus
wirklich in der nächsten minute - eben weils mir nicht passt,
hab ich dann seine „Kündigung“ angenommen?

Eindeutig: Nein.

Wenn ich dann nie
wieder auftauche in der Firma - hätte ich als „gekündigte“
anspruch auf Arbeitslosengeld?

Du würdest natürlich Probleme bekommen, aber prinzipiell: ja, trotz Fehlen des Schriftformerfordernisses. ALG steht Dir dann zu, wenn Du dich beim AA arbeitssuchend gemeldet hast, arbeitslos bist und bereit bist, eine anderweitige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Voraussetzungen liegen dann ja vor. Eine schriftliche Kü ist nicht erforderlich. Entscheidend muß für das AA alleine sein, dass Du tatsächlich dem AA für Vermittlungen zur Verfügung stehst. Die vom AA geforderte schriftliche Kü dient letztendlich nur dem Nachweis, dass Du tatsächlich gekündigt wurdest. Darüber hinaus muß von Deinem AG grundsätzlich eine sogenannte Arbeitsbescheinigung ausgefüllt werden, aus der für das AA ersichtlich ist, in welcher Höhe Du in der Vergangenheit Vergütung bezogen hast und wie lange Du tatsächlich beschäftigt warst. Sollte das AA mangels schriftlicher Kü einen negativen Bescheid übersenden, sollte man dagegen Widerspruch einlegen.

SGB 3 § 16 Arbeitslose

(1) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
  2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den
    Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn von keiner Seite was
geschrieben wird und sich beide Seiten weigern die Kündigung
auszusprechen?

Was meinst Du genau? Ist das mit dem Obigen schon beantwortet?

Habe über diese Frage übrigens auch schon mit meinem Cheffe
diskutiert - und er ist der meinung Emotionen hin oder her -
sowas sagt man nicht - Basta!!!
Es darf jeder eine Meinung haben und die auch kundtun, und
sowas mit „wenns dir nicht passt, geh“ abzuspeisen zeuge nicht
von Führungsqualität…

Da hat er eigentlich recht, liegt aber fern ab der Realität. :o)

Frohes Fest.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Da ich nur
die deutschen Sprache erlernt habe, konnte ich mit Deinem
„:o)“ nichts anfangen. Das „:o)“ ist für mich im Sinn nicht
„klar erkennbar“.

Ich helfe gerne :o)

http://www.ifaq.de/mail/m103.htm

Gruß,
LeoLo

Ich helfe gerne :o)

http://www.ifaq.de/mail/m103.htm

Im Zusammenhang der Auseinandersetzung mit dem Arbeitsamt komme ich an die Grenze meines Wissens. Die Diskussion hat mit der ursprünglichen Frage nicht mehr viel zu tun.
Ich danke für den Link zu Smileys und werde im Brett Internet/Chatten noch Fragen stellen. Vielleicht finde ich dort Informationen zu „:o)“

Ich hab mich nun mal kundig gemacht. :o) bedeutet plattnasig, gegen die Wand gelaufen und trotzdem glücklich (http://www.dccv.de/cedliste/smilies.php)
Ich kann den Text dadurch nicht besser verstehen
Die Fragestellung scheint jedoch beantwortet zu sein. Für weitere Hinweise bin ich dankbar. Im Brett zu Rechtsfragen möchte ich jedoch auch in Zukunft auf interpretierbare Kürzel verzichten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nanana! Ich weiß nicht, ob wir das erlaubt haben… :o)

*gRINS*
is mir eigentlich egal :wink:
*hihi*

Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn von keiner Seite was
geschrieben wird und sich beide Seiten weigern die Kündigung
auszusprechen?

Was meinst Du genau? Ist das mit dem Obigen schon beantwortet?

ja…! Ist es!

Da hat er eigentlich recht, liegt aber fern ab der Realität.

Auch das ist richtig - leider muss man fast sagen!

Ebenso happy christmas…

LG
Kat