Kündigung bei Zeitarbeitsfirma - Lohneinbehalt?

Hallo,

AN kündigt fristgerecht bei Zeitarbeitsfirma zum 15.05 , Zeitkonto aktuell bei Kündigung + 4 Stunden.

Firma wo AN eingesetzt wurde, löst Vertrag ,nach dem Zeitarbeitsfirma den Kunden darüber informiert früher auf ( muss ja auch zeitgerecht neue Person einlernen)

Zeitarbeitsfirma hat bis ablauf des Vertrages ( ca. 3 1/2) Wochen keinen neuen Einsatz für den AN - sprich Annahmeverzug?-

Zeitarbeitsfirma geht zur überbrückung bis Vertragsende an Zeitkonto- fährt dieses ins Minus- bis -35 std. und zahlt dann keinen Lohn mehr.
Sprich AN bekommt vom 01.05- 15.05 keinen Lohn mehr, obwohl dieser noch Vertraglich bei der Zeitarbeitsfirma angestellt ist und Recht auf Lohn hat. AN kann ja nichts dafür, dass die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für diesen hat-bis Vertrag abgelaufen ist.

Wie sieht das ganze Rechtlich aus?

Hallo

Der Schilderung zufolge ist Annahmeverzug die richtige Idee. Firma anmahnen, Klage erheben, ggf Fachanwalt hinzuziehen (insbesondere, wenn Anspruch auf Beratungskosten- und Prozesskostenhilfe besteht).

Gruß,
LeoLo

Eben sehe das genauso. Es hieß von Seiten der Zeitarbeitsfirma- dies verhalte sich bei Eigenkündigung anders- aber eigentlich nicht vorstellbar-das der AN dann kein Gehalt mehr bekommen soll, ab der 35 minus Stunde… er kann ja nichts für wenn Firma keinen Einsatz hat-Eigenkündiung hin oder her. ISt ja fristgerecht gekündigt worden.
Oder hat da jemand andere rechtliche Belege?

Guten Tag,

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Eben sehe das genauso. Es hieß von Seiten der
Zeitarbeitsfirma- dies verhalte sich bei Eigenkündigung
anders-

Das ist hanebüchener Unsinn (aber man kanns ja mal probieren)
Die Verpflichtungen nach § 615 BGB sind unabhängig von einer laufenden Kündigungsfrist und der Frage, wer gekündigt hat. Es ist nun mal das normale unternehmerische Risiko einer ZA-Firma, ihre Leute zu beschäftigen.
In solchen Fällen sollte man mal nach der gesetzlichen Grundlage fragen, da würden einige Chefs ganz schön ins Stottern kommen.

Guten Tag,

&Tschüß