Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem. Ich bin am 16.12.2009 mit meiner Freundin in eine Wohnung gezogen. Inzwischen haben wir bemerkt, das uns der Platz nicht reicht und somit suchen wir momentan einen andere. Nun steht aber im Mietvertrag folgendes.
§2 Mietzeit
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Das Mietverhältniss beginnt am 16.12.2009
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Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum – mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kundigungsverzicht kan höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.
Meine Frage nun wann kann ich frühestens die Wohnung kündigen. Ist das überhaupt rechtlich???
Danke im Vorraus