Hallo seit Juli 2003 bin ich bei einer Firma angesetllt mit befristetem Arebeitsvertrag bis 31.12.2004.
Am Freitag erhielt ich die Kündigung zum 15.03.2004.
Frage? kann ein befristeter AV einfach so mit einmontaiger Kündigungsfrist gekündigt werden? Wenn nicht welche gesetzl. Grundlagen greifen da?
Vielen Dank vorab fürs lesen und für eure Antworten…
Grüße aus Süd BB
Marcel
Hallo
Wenn vertraglich (AV, TV) keine Kümöglichkeiten vor Fristende vereinbart sind, kann der AV nicht vorher gekündigt werden (außer aus wichtigem Grund). Zudem: wie groß ist der Betrieb?
siehe:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/index…
dort => § 15 (3)
Gruß,
LeoLo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo seit Juli 2003 bin ich bei einer Firma angesetllt mit
befristetem Arebeitsvertrag bis 31.12.2004.
Am Freitag erhielt ich die Kündigung zum 15.03.2004.
Frage? kann ein befristeter AV einfach so mit einmontaiger
Kündigungsfrist gekündigt werden? Wenn nicht welche gesetzl.
Grundlagen greifen da?
Vielen Dank vorab fürs lesen und für eure Antworten…
Grüße aus Süd BB
MarcelHallo
Wenn vertraglich (AV, TV) keine Kümöglichkeiten vor Fristende
vereinbart sind, kann der AV nicht vorher gekündigt werden
(außer aus wichtigem Grund). Zudem: wie groß ist der Betrieb?siehe:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/index…dort => § 15 (3)
Danke,
also im AV steht nix drin, nur halt die Befristung bis Ende d. Jahres.
Kündigungsgrund ist wohl die Schließung einer Abteilung im Großraum München. Die Leute die dort gearbeitet haben, sollen dann im Haupthaus die Arbeiten machen die ich jetzt in einer anderen Filliale im Osten mache. Die Firma hat alleine in unserer Niederlassung über 50 Angestellte. Insgesamt wohl weit über 300.
Gehe ich jetzt davon aus, dass die Kündigung nicht rechtens ist ?!
Gruß,
LeoLo
Huhu!
Gehe ich jetzt davon aus, dass die Kündigung nicht rechtens
ist ?!
Davon kannst Du ausgehen, musst aber wohl den Weg zum Gericht gehen!
LG
Guido
Ähm - und Tarifvertrag?
Hi nochmal!
Das habe ich bei meiner ersten Antwort etwas schnell überlesen…
Gilt ein Tarifvertrag? Auch dort kann etwas zum Thema „vorzeitiges Ende“ geregelt sein!
LG
Guido