Kündigung beim Vermieter abgeben - Keine Unterschrift

Servus,

ich hab mal eine Frage. Wenn ich beim Vermieter die Wohnung kündigen möchte und mache hier von den 3 Werktagen am Monatsanfang gebrauch, gebe die Kündigung am 2 Werktag persönlich ab. Wie kann ich sicherstellen dass der Vermieter es nicht abstreitet? Und man mit dem Satz vertröstet wird wir schreiben was bis zum 5.2.14 das die Kündigung angenommen ist.

Vermieter äußert sich mit dem Satz ich muss die Kündigung nicht unterschreiben.

Zeugen mit nehmen? Wenn er nicht unterschreiben will was kann ich tun??

Die Kündigung einer Wohnung ist eine einseitige Willenserklärung des Mieters und muss vom Vermieter nicht unterschrieben werden. Da es jetzt reichlich knapp in der Zeit ist, muss spätestens die Kündigung morgen in die Hände des Vermieters gelangen.

Dazu reicht es, wenn ein Zeuge bei der Übergabe oder beim Einwurf in den Briefkasten  dabei ist. Sicherer ist natürlich die Übergabe durch den Mieter oder den Zeugen.

Grundsätzlich gibt es meiner Meinung nach 3 Möglichkeiten, etwas innerhalb einer Frist „sicher“ abzugeben:

  1. Sie bereiten ein Schreiben vor, dass Sie Ihrem Vermieter bei der Übergabe der Kündigung geben, auf dem der Vermieter mit Datum den Erhalt der Kündigung quittiert / oder Ihr Vermieter gibt Ihnen von sich aus solch eine Eingangsbescheinigung.

  2. Sie gehen mit einem Zeugen (am besten jemand Unbeteiligtem, da Unbeteiligte glaubwürdiger sind/ nur zur Not Familienmitglied oder Partner) zum Vermieter und übergeben ihm vor Ihrem Zeugen das Schreiben.

  3. oder der unbeteilogte ZEUGE wirft es mit eigenen Händen unter Ihrem Beisein in den Briefkasten.
    Falls die Kündigung am gleichen Tag erfolgen soll, ist es wichtig, dass Punkt 3. zu „üblichen Geschäftszeiten“ passiert, damit der Vermieter ggf. eine Möglichkeit hat darauf zu reagieren. 23.59 Uhr wäre also zu spät, da man nicht davon ausgehen kann, dass der Vermieter das Schreiben dann noch erhält. *

  4. wenn alles andere nicht geht und noch genügend Zeit ist per Einschreiben mit Rückschein.

Per E-Post Brief geht vermutlich nur, wenn man die E-Post Brief Adresse des Vermieters hat, ob dies jedoch wie ein Einschreiben einzustugen wäre oder eher wie E-Mail oder Fax, weiß ich nicht. Ich würde es als nicht rechtswirksam ansehen.

Ob eine „sichere“ und rechtzeitige Abgabe mit einem Stadt Boten möglich ist, kann ich auch nicht beurteilen und weiß nicht wie aber wie es rechtlich und preislich aussieht.

* Diese Information habe ich von einem Rechtsanwalt.

Ohne die Vorgeschichte zu kennen wage ich trotzdem zu bezweifeln, dass ein Vermieter
deswegen einen Streit riskiert. Es geht hier letztlich in aller Regel nur um einen Monat.
Ob ein Nachmieter nun einen Monat früher oder später gesucht wird, spielt doch keine Rolle.
Da ist doch die Gefahr viel zu groß, dass der Mieter seine vielfältigen Rechte während der dreimonatigen Kündigungszeit bzw. bei der Rückgabe nutzt, um dem Vermieter das Leben schwer zu machen.

Also ich drücke es nun mal sehr sehr Vorsichtig aus. Kurz gesagt Massive Geld Probleme. Niemand kommt in die Wohnung oder will rein zumindest niemand aus der Gegend, weil bekannt etc… 

Ich habe die Kündigung gestern abend persönlich eingereicht mit meiner Frau. Und verlangt dass ich bestätigung bekomme und eine Unterschrift im Kästchen Kündigung erhalten. 

Nein wir müssen dass nicht unterschreiben. Wenn er sagt er hat nie eine Kündigung bekommen was dann? Gleich zum Anwalt?

Mir ist das sehr suspekt gerade ich kenne das wirklich anders.

Also ich drücke es nun mal sehr sehr Vorsichtig aus. Kurz gesagt Massive Geld Probleme. Niemand kommt in die Wohnung oder will rein zumindest niemand aus der Gegend, weil bekannt etc…

Ich habe die Kündigung gestern abend persönlich eingereicht mit meiner Frau. Und verlangt dass ich bestätigung bekomme und eine Unterschrift im Kästchen Kündigung erhalten.

Nein wir müssen dass nicht unterschreiben. Wenn er sagt er hat nie eine Kündigung bekommen was dann? Gleich zum Anwalt?

Mir ist das sehr suspekt gerade ich kenne das wirklich anders.

Hallo! Am besten kündigt man, wenn auch am 2 Werktag mit einen Kündigungsschreiben was man per Post mit einem Einwurfeinschreiben zuschickt. Wenn innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wird, ist die Angelegenheit erledigt. Der Vermieter muß dann das Schreiben bestätigen. Dieses kann der Vermieter auch am 05.02.14 tätigen oder auch ein wenig später.
Diese Form der Kündigung ist am sichersten.

Biss dann

Der Vermieter muß dann das Schreiben bestätigen …

Es wurde doch schon korrekt beschrieben, warum jetzt nochmal so ein Blödsinn?

Es ist niemand verpflichtet den Erhalt einer einseitigen Willenserklärung (z.B. Kündigung) zu bestätigen.
http://www.stiftung-immobilienkauf.de/buchstabe-k/ke…

Grüsse Rudi

1 Like

der vorstehenden Antwort von Herrn R. ist nichts weiter hinzzufügen. Genauso hätte ich auch geantwortet
lg
MT