Grundsätzlich gibt es meiner Meinung nach 3 Möglichkeiten, etwas innerhalb einer Frist „sicher“ abzugeben:
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Sie bereiten ein Schreiben vor, dass Sie Ihrem Vermieter bei der Übergabe der Kündigung geben, auf dem der Vermieter mit Datum den Erhalt der Kündigung quittiert / oder Ihr Vermieter gibt Ihnen von sich aus solch eine Eingangsbescheinigung.
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Sie gehen mit einem Zeugen (am besten jemand Unbeteiligtem, da Unbeteiligte glaubwürdiger sind/ nur zur Not Familienmitglied oder Partner) zum Vermieter und übergeben ihm vor Ihrem Zeugen das Schreiben.
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oder der unbeteilogte ZEUGE wirft es mit eigenen Händen unter Ihrem Beisein in den Briefkasten.
Falls die Kündigung am gleichen Tag erfolgen soll, ist es wichtig, dass Punkt 3. zu „üblichen Geschäftszeiten“ passiert, damit der Vermieter ggf. eine Möglichkeit hat darauf zu reagieren. 23.59 Uhr wäre also zu spät, da man nicht davon ausgehen kann, dass der Vermieter das Schreiben dann noch erhält. *
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wenn alles andere nicht geht und noch genügend Zeit ist per Einschreiben mit Rückschein.
Per E-Post Brief geht vermutlich nur, wenn man die E-Post Brief Adresse des Vermieters hat, ob dies jedoch wie ein Einschreiben einzustugen wäre oder eher wie E-Mail oder Fax, weiß ich nicht. Ich würde es als nicht rechtswirksam ansehen.
Ob eine „sichere“ und rechtzeitige Abgabe mit einem Stadt Boten möglich ist, kann ich auch nicht beurteilen und weiß nicht wie aber wie es rechtlich und preislich aussieht.
* Diese Information habe ich von einem Rechtsanwalt.